Regierung beschliesst Abänderung der Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. Juni 2026, die Abänderung der Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV) beschlossen. Die VVSV legt die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Schäden fest, regelt die Ausrichtung von Beiträgen an Verhütungsmassnahmen, insbesondere im Bereich des Herdenschutzes, und bestimmt die Vergütung von Schäden, die durch bestimmte spezifisch geschützte Tierarten verursacht werden.
Der Herdenschutz leistet einen wichtigen Beitrag zu einem möglichst konfliktarmen Nebeneinander von Weidetieren und grossen Beutegreifern wie dem Wolf. Der Liechtensteiner Vollzug orientiert sich dabei im Wesentlichen an der Schweiz. Vor dem Hintergrund der momentan regelmässigen Wolfspräsenz in Liechtenstein wurde die VVSV angepasst. Die Anpassungen beziehen sich auf die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen gemäss Konzept Wolf Liechtenstein und betreffen im Wesentlichen die folgenden Punkte:
- Erhöhung der Beiträge für elektrifizierte Zäune (Weidenetze und Litzenzäune) sowie für Zaunapparate.
- Einführung eines Beitrags für erschwerten Einsatz für die grösseren und schwereren Zaunsysteme.
- Einführung einer Vergütung für den Flugtransport für Herdenschutzmaterial in abgelegenes und nicht durch Alp- oder Forststrassen erschlossenes Gelände im Alpgebiet.
- Einführung einer Vergütung für die Miete von Hirtenunterkünften im Besitz Dritter.
- Einführung einer Vergütungspauschale für den Helikoptertransport von Hirtenunterkünften.
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