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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Stellungnahme zum GloBE-Gesetz

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Oktober 2023 die Stellungnahme betreffend das Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern verabschiedet. Das GloBE-Gesetz soll die von der OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS beschlossene globale Mindestbesteuerung umsetzen, indem eine liechtensteinische Ergänzungssteuer in Form einer "Qualified Domestic Minimum Top-up Tax" sowie eine "Income Inclusion Rule" und eine "Undertaxed Payments Rule" eingeführt werden.

Im Rahmen der ersten Lesung des Berichts und Antrages im September 2023 trat der Landtag einhellig auf die Gesetzesvorlage ein. Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Diese betreffen im Wesentlichen die sprachliche Transformation der GloBE-Mustervorschriften, die Umsatzgrenzen sowie die Verjährungsfristen.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im November in zweiter Lesung behandeln. Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Die liechtensteinische Ergänzungssteuer und die IIR-Ergänzungssteuer finden für Steuerjahre ab 1. Januar 2024 Anwendung. Betreffend die UTPR-Ergänzungssteuer soll die Regierung die erstmalige Anwendbarkeit mit Verordnung festlegen, frühestens für Veranlagungen von Steuerjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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