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Fürstentum Liechtenstein

Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. Februar 2022 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG) verabschiedet.

Mit den Beschlüssen Nr. 247/2021 und Nr. 248/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 24. September 2021 wurde die Übernahme von zwei Eisenbahnpaketen - das sog. Neufassung-Eisenbahnpaket und das sog. Vierte Eisenbahnpaket - und somit die Übernahme von insgesamt vier Richtlinien (2012/34/EU, (EU) 2016/2370, (EU) 2016/797, (EU) 2016/798) in das EWR-Abkommen beschlossen.

Das liechtensteinische Eisenbahnwesen ist von der Besonderheit geprägt, dass die ca. 9 km lange Eisenbahnlinie auf der Strecke zwischen der Staatsgrenze in Schaanwald und der Staatsgrenze in Schaan von einem ausländischen Eisenbahnunternehmen, den ÖBB-Infrastruktur AG, betrieben und bewirtschaftet wird. Als EWR-Mitglied ist Liechtenstein dennoch verpflichtet, die einschlägigen EU-Rechtsakte im Eisenbahnwesen umzusetzen. Bei der Umsetzung wurde die einzigartige Situation des liechtensteinischen Eisenbahnwesens berücksichtigt, um keine unnötigen administrative und technische Hürden zu schaffen.

Die Vorlage konzentriert sich einerseits auf Regelungen zum Zugang zu Serviceleistungen, die in Liechtenstein auch tatsächlich angeboten werden. Zudem ist ein zentrales Anliegen der neuen Regelungen, die Führung und Organisation von Eisenbahnverkehrsunternehmen neu auszugestalten, um eine exakte Trennung zwischen Eisenbahninfrastruktur-unternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erreichen.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Maximilian Rüdisser, Generalsekretär
T +423 236 60 24

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