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Fürstentum Liechtenstein

Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. Februar 2022 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verabschiedet.

Der Staatsgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Mai 2021 (StGH 2020/097) die Unzulässigkeit der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare gemäss der aktuellen liechtensteinischen Rechtslage in Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes als verfassungs- und EMRK-widrig aufgehoben. Die Rechtswirksamkeit der Aufhebung der Bestimmung wurde um ein Jahr nach Kundmachung, welche am 13. Juli 2021 erfolgte, aufgeschoben. Damit die notwendigen Anpassungen am 1. Juli 2022 in Kraft treten können, soll die erste Lesung der Vorlage im März-Landtag 2022 stattfinden.

Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag wird in Umsetzung des StGH-Urteils durch Anpassungen im Partnerschaftsgesetz und im ABGB die Stiefkindadoption für eingetragene Partner/innen und Lebensgefährt/innen rechtlich verankert. Damit wird die vom Staatsgerichtshof gerügte Ungleichheit beseitigt.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42

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