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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag betreffend die Notifikation weiterer Partnerstaaten zum AIA verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2019 den Bericht und Antrag betreffend die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) verabschiedet. Die Regierung schlägt dem Landtag den Ausbau der Liste der Partnerstaaten um drei Staaten, nämlich Ecuador, Kasachstan und Oman für einen AIA ab dem Jahr 2021 mit Bezug auf Meldedaten ab dem 1. Januar 2020 vor.

Die Umsetzung des AIA auf der Basis des von der OECD entwickelten internationalen Meldestandards ist Teil der liechtensteinischen Finanzplatzstrategie. Mit den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt der AIA über ein eigenes Abkommen. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU wird der AIA über das MCAA umgesetzt. Diese Vereinbarung stützt sich auf das von Liechtenstein ratifizierte multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAK) und beruht, genau wie das AIA-Abkommen mit der EU, auf dem internationalen Meldestandard der OECD.

Der Landtag hat in den letzten vier Jahren der Aktivierung des AIA mit insgesamt 108 Partnerstaaten zugestimmt. Mit der vorgeschlagenen Erweiterung wird sich die Zahl der liechtensteinischen AIA-Partner auf 111 Jurisdiktionen belaufen. Liechtenstein kommt damit seiner internationalen Verpflichtung nach, den AIA mit allen geeigneten und interessierten Partnern einzuführen.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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