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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des CbC-Gesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2019 den Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) verabschiedet.

Das OECD/G20-Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) hat sich zum Ziel gesetzt, gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverschiebungen vorzugehen, und entsprechende Massnahmen erlassen. Grundsatz ist, dass die Besteuerung dort erfolgen soll, wo die Gewinne erzielt werden. Eine der Massnahmen (BEPS-Massnahme 13) sieht die Erstellung und Übermittlung länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne vor. Das Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) und die dazugehörige CbC-Verordnung zur Umsetzung der BEPS-Massnahme 13 sind bereits am 1. Januar 2017 in Liechtenstein in Kraft getreten.

Durch die vorliegende Revisionsvorlage soll zum einen im Sinne einer Klarstellung die Begriffsdefinition des "Konzerns" an den Wortlaut der Begriffsdefinition gemäss den OECD Muster-Rechtsvorschriften angepasst und zum anderen sollen insbesondere formelle datenschutzrechtliche Anpassungen vorgenommen werden.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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