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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Einheitlichkeit ist entscheidend
Start des neuen, beschleunigten Asylverfahrens am 1. März

Bern (ots)

Das neue Asylverfahren ist fairer, transparenter und effizienter. Die Haupthürde bleibt die Einheitlichkeit in der Umsetzung und Praxis. Unbefriedigend ist, dass die mandatierten Hilfswerke das finanzielle Risiko bei Schwankungen der Gesuchszahlen einseitig tragen müssen. Zudem braucht es ein neues Rollenverständnis und Zusammenspiel zwischen den staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie einen offenen Austausch auf Augenhöhe.

Dank des unabhängigen und unentgeltlichen Rechtsschutzes für Asylsuchende ist das neue Asylverfahren fairer ausgelegt als bisher. Rund 60 Prozent der Asylgesuche sollen neu innerhalb von maximal 140 Tagen abgeschlossen werden können. Komplexere Fälle werden für das erweiterte Verfahren in die Kantone überstellt. Sowohl der 2004 gestartete Testbetrieb in Zürich wie auch derjenige in Boudry ab 2018 haben diese Erwartungen zu einem guten Teil bestätigt. So konnte der Zürcher Testbetrieb die Verfahrensdauer um gut einen Drittel der Zeit senken.

Chancengleichheit als Grundprinzip

Trotz dieser vielversprechenden Ausgangslage besteht aus Sicht der SFH noch Verbesserungspotenzial. Die grösste Herausforderung besteht darin, das Verfahren schweizweit einheitlich umzusetzen. Die Gesuchsteller müssen gleich behandelt werden - unabhängig davon, wo ihr Asylgesuch bearbeitet wird. Diese Gleichbehandlung ist zwingend für eine rechtsstaatliche Asylpraxis und damit die wichtigste Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens. Eine zweite Herausforderung stellen die zu kurzen Fristen dar. Diese können im erstinstanzlichen Verfahren den wirksamen Rechtsschutz gefährden. Entschärfen lässt sich das Problem nur mit realistischen Ankündigungsfristen für bevorstehende Verfahrensschritte. Im schweizweiten Regelbetrieb sollte diese bereits erprobte Lösung institutionalisiert werden.

Finanzierung und Informationsaustausch verbesserungswürdig

Das Abgeltungssystem mit Fallpauschalen weckt grundsätzliche Befürchtungen. Das finanzielle Risiko schwankender Gesuchszahlen wird unverhältnismässig auf die mit dem Rechtsschutz betrauten Hilfswerke abgewälzt. Im erweiterten Verfahren ist zudem aus Sicht der SFH nicht angemessen berücksichtigt worden, dass eine sorgfältige inhaltliche Mandatsübernahme durch die Rechtsberatungsstellen in den Kantonen in jedem Einzelfall die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs, die Erläuterung des Asylentscheids und eine Chancenberatung erfordert. Der Testbetrieb Boudry hat zudem offenbart, dass medizinische Abklärungen mit der nötigen Sorgfalt durchzuführen sind, damit die Basis für korrekte Entscheide gegeben ist. Schutzsuchende müssen ihre gesundheitlichen Beschwerden verständlich machen können. Dazu braucht es zwingend Dolmetschende während der medizinischen Untersuchung. Nötig sind aber auch ein besserer Einbezug der Rechtsvertretung in diesen Abklärungsprozess und ein offener Informationsaustausch.

Die SFH trägt das neue Asylverfahren mit

Die Qualität der Beratung und der Rechtsvertretung ist matchentscheidend. Deshalb beteiligt sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe direkt an der Umsetzung des neuen Verfahrens. In Kooperation mit ihren Mitgliederorganisationen ist sie in den Asylregionen Nordwestschweiz, Westschweiz, Zentralschweiz und Ostschweiz tätig. Die SFH liefert den Rechtsvertretenden und Beratenden in den Bundesasylzentren die für diese zentrale Aufgabe notwendigen rechtlichen und länderspezifischen Grundlagen, schult ihre fachlichen Kompetenzen und koordiniert den schweizweiten Rechtsschutz. Mit ihrem Angebot kann sie zur erfolgreichen Umsetzung des neuen Asylverfahrens beitragen. Schliesslich kann sie als Beobachterin des Prozesses laufend zu Verbesserungen anregen.

Kontakt:

Peter Meier, Leiter Asylpolitik SFH,
peter.meier@fluechtlingshilfe.ch;
Direkt/Mobile (Umleitung): +41 31 370 75 15

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