Tous Actualités
Suivre
Abonner Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)

Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)

Gesetzgeber auf der Zielgeraden: Interessengerechtere Unterstützung von Teilbeständen bei Pensionskassen

Berlin (ots)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung ( 19/29352) angenommen. Mit dabei war auch die seit langem erhoffte Ergänzung des § 234 Versicherungsaufsichtsgesetzes, die für viele Pensionskassen eine interessengerechtere Sanierung von Teilbeständen erlauben wird. Dazu erklärte Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.: "Angesichts der anhaltenden Niedrigzinssituation ist dies sehr zu begrüßen. Damit wird für die Zukunft ein Instrument geschaffen, welches in vielen Fälle durch passgenauere Unterstützungsleistungen von Trägerunternehmen flächendeckende Leistungskürzungen durch eine Pensionskasse verhindern kann."

Dr. Thurnes erläutert den Hintergrund und das Ziel der neuen Regelung: "Angesichts der anhaltenden Niedrigzinssituation hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren einige Regelungen geschaffen, damit Trägerunternehmen Pensionskassen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit finanziell unterstützen können. Etliche Trägerunternehmen haben diese Regelungen schon genutzt. Die Praxis hat aber gezeigt, dass Unterstützungsleistungen von Trägerunternehmen bei Pensionskassen mit heterogener Trägerstruktur auf Schwierigkeiten stoßen.

Durch die Ergänzung des § 234 VAG wird nun eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Leistung von Unterstützungszahlungen an bestimmte Pensionskassen erfolgen. Damit erhalten Trägerunternehmen einer Pensionskasse in vielen Fällen die Möglichkeit bei einem außerordentlichen Bedarf jeweils den auf sie entfallenden Teilbestand der Pensionskasse, für den sie regelmäßig subsidiär haften, finanziell zu stärken."

Jürgen Rings, Leiter der aba Fachvereinigung Pensionskassen, ergänzt: "Die aba wird - im engen Austausch mit der Aufsichtsbehörde BaFin - ihre Mitglieder bei der Umsetzung und Nutzung der neuen Regelung in bewährter Weise begleiten."

Mit einem Inkrafttreten der neuen Regelung ist zum 1.1.2022 zu rechnen. Vorbereitende Überlegungen und Maßnahmen können daher schon in diesem Jahr in Angriff genommen werden.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Pressekontakt:

Klaus Stiefermann
Geschäftsführer

+49 30 3385811-10
klaus.stiefermann@aba-online.de

Plus de actualités: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
Plus de actualités: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
  • 05.05.2021 – 10:45

    Absenkungen von Mindestgarantien sind keine Leistungssenkungen!

    Berlin (ots) - "Die Absenkung von Mindestgarantien, die Renditechancen überhaupt erst ermöglichen, darf nicht mit Leistungssenkungen gleichgesetzt werden. Das ist sachlich falsch und für die zu Versorgenden die völlig falsche Botschaft," erklärte Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., im Rahmen der digitalen aba-Jahrestagung 2021. In ...

  • 19.03.2019 – 15:50

    (Korrektur: Dr. Georg Thurnes wird am 7. Mai den Vorsitz der aba von Heribert Karch übernehmen)

    Berlin (ots) - Die Firmenzugehörigkeit von Carsten Velten in Absatz fünf wurde korrigiert. Es folgt die korrigierte Meldung vom 19.03.2019 um 12:00: Wechsel an der Spitze des Fachverbandes für betriebliche Altersversorgung: Am 7. Mai diesen Jahres wird Dr. Georg Thurnes im Rahmen der 81. aba-Jahrestagung von Heribert Karch den Vorstandsvorsitz bei der aba ...

  • 27.09.2013 – 10:39

    Europa muss Betriebsrenten fördern und darf sie nicht beschädigen

    Berlin (ots) - Angesichts wachsender Versorgungslücken darf der europäische Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung als effizienteste Form kapitalgedeckter Vorsorge nicht durch überzogene Richtlinienvorhaben beschädigen. EU-Standards müssen praxisgerecht sein. Niedrigzinspolitik belastet Betriebsrentensysteme. Weitere Belastungen durch Reduzierung von ...