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Schweizerischer Blindenbund

Stellungnahme des Schweizerischen Blindenbundes: Politische Augenwischerei verdeckt wahre Absichten

Zürich (ots)

Einmal mehr will Bundes-Bern dem Volk Sand in die
Augen streuen. Grossspurig werden in der IV Ziele vorgelegt, die 
unmöglich erreicht werden können. Im Rahmen der 6. IVG-Revision 
stellt sich der Bundesrat vor, dass in den nächsten Jahren 16'800 
heutige IV-RentnerInnen im ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden 
könnten. Der Schweizerische Blindenbund unterstützt die Haltung des 
Bundesrats, die berufliche Integration behinderter Menschen aktiv zu 
fördern. Das festgelegte Ziel, ca. 16'800 Personen bis 2018  wieder 
einzugliedern, ist jedoch reine Theorie und Augenwischerei. Sie 
berücksichtigt weder die Wirtschaftslage noch die Gesetzmässigkeiten 
der modernen Arbeitswelt.
Pro Infirmis wollte wissen, ob die Schweizer Unternehmen wirklich 
bereit sind, die dafür notwendigen Arbeitsstellen zu schaffen. Daher 
startete sie im November 2010 bei namhaften Firmen eine entsprechende
Umfrage. Die Reaktionen darauf sind schlicht ernüchternd. Mehr als 
die Hälfte der angeschriebenen Unternehmen reagierten erst gar nicht 
erst auf die Umfrage. Viele, darunter auch Regiebetriebe des Bundes, 
wie Swisscom, die Post oder SBB schieben Bedenken der Sicherheit oder
andere fadenscheinige Begründungen vor, welche sie davon abhalten 
Behinderte anzustellen. Keine einzige Firma machte klare Angaben 
dazu, wie viele Menschen mit Behinderung sie bereit wäre anzustellen,
um den Zielen der 6. IVG-Revision nachzuleben. Diese Resultate 
belegen die Tatsache, dass die Wirtschaft nicht bereit ist, als 
verlässliche Partner die Integration und Reintegration 
leistungsschwacher Menschen mit zu tragen. Sie bestätigen vielmehr 
die Aussagen von prominenten SVP-Politikern, wonach Unternehmer keine
Angestellten mit Defiziten suchen, also auch keine Menschen mit 
Behinderung! Somit werden die IV-Rentner zum Spielball einer reinen 
Abbaupolitik.
Der Schweizerische Blindenbund lehnt das Ziel, 16'800 IV-Rentner 
wieder eingliedern zu können, ab, da es völlig unrealistisch ist. Mit
der deutlichen Ablehnung einer griffigen Quotenregelung offenbarte 
die Mehrheit des Nationalrates die wahren Absichten, die hinter 
dieser Vorlage stehen, das Argument der Eingliederung als Vorwand für
eine reine Abbaupolitik zu missbrauchen. Damit ist zu befürchten, 
dass viele bisherige RentnerInnen ihre IV-Rente zwar verlieren, ohne 
jedoch einen Arbeitsplatz zu finden. In der Folge würden private 
Haushalte und die Sozialhilfe noch mehr zur Kasse gebeten. Dies ist 
keine echte Sanierung, sondern blosse Kostenverschiebung und reiner 
Leistungsabbau!
Der Schweizerische Blindenbund
Das  oberste Ziel des Schweizerischen Blindenbundes ist es, 
sehbehinderten und blinden Menschen zu grösstmöglicher 
Selbstständigkeit in materiellen, sozialen und kulturellen Belangen 
zu verhelfen, denn eine Sehbehinderung oder Blindheit verändert das 
Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen sehr einschneidend. Hilfe
zur Selbsthilfe wird in den Regionalgruppen angeboten. Um Kontakte  
und gegenseitige Hilfe zu fördern, finden in den Regionalgruppen 
regelmässig kulturelle und gesellige Veranstaltungen statt.  Blinde  
und sehbehinderte Menschen fassen durch die gemeinsamen Kontakte 
wieder Mut und gewinnen neue Lebensfreude. In Ergänzung zur 
gegenseitigen Hilfestellung unter den Betroffenen sind in unseren   
Beratungsstellen spezialisierte Fachleute beschäftigt. Die auf 
Sehbehinderte abgestimmten Rehabilitationsangebote und   
Sozialberatung tragen viel zur Selbstständigkeit und zur sozialen   
Integration bei. Diese Dienstleistungen sind für alle sehbehinderten 
und blinden Menschen, auch Nichtmitglieder und Angehörige, kostenlos.

Kontakt:

Schweizerischer Blindenbund, Geschäftsstelle
Friedackerstrasse 8, Postfach
8050 Zürich
Tel.: +41/44/317'90'00
Fax: +41/44/317'90'01
E-Mail: info@blind.ch
Internet: www.blind.ch

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