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Schweizerischer Blindenbund

Resolution der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Blindenbundes vom 6. Juni 2009

Zürich (ots)

Der Schweizerische Blindenbund beobachtet mit
grosser Sorge die finanzielle Entwicklung der schweizerischen 
Sozialwerke und insbesondere der Invalidenversicherung. Ohne ihre 
nachhaltige Sanierung sind Arbeitsplätze für Behinderte und somit die
berufliche und wirtschaftliche Integration von zahlreichen Menschen 
gefährdet. Der Ausgang der Volksabstimmung vom 27. September ist 
deshalb für sie von zentraler Bedeutung.
Berufliche Eingliederung
Sehbehinderte und blinde Menschen sind auf Aus- und Weiterbildung 
sowie in einer adäquaten Berufsausübung dringend auf z.T. teure 
Hilfsmittel angewiesen. Eine Kürzung oder gar der völlige Wegfall der
Finanzierung von Hilfsmitteln durch die IV würde für solche Menschen 
das Out von der beruflichen Eingliederung und den Rückfall in die 
Abhängigkeit bringen.
Soziale Kontakte
Die an und für sich erfreuliche Entwicklung, dass die 
Lebenserwartung ansteigt führt dazu, dass immer mehr Menschen im 3. 
und 4. Lebensabschnitt mit Problemen der Sinneswahrnehmung 
konfrontiert sind. Seit über 50 Jahren springt in solchen Fällen z.B.
der Schweizerische Blindenbund ein, getreu seinem obersten Leitsatz 
«Hilfe zur Selbsthilfe». Die meisten Organisationen der privaten 
Behindertenhilfe sind nach wie vor auf das Wohlwollen von 
Spenderinnen und Spendern sowie auf Legate und Vermächtnisse ange- 
wiesen, ergänzt durch gesetzlich geregelte Beiträge der IV. Sollten 
letztere versiegen, würde der Druck auf die Selbsthilfeorganisationen
so gross, dass sie viele ihrer Leistungen an Menschen mit 
Behinderungen nicht mehr erbringen könnten. Die Leidtragenden wären 
einmal mehr die Schwächsten der Gesellschaft.... Viele von ihnen 
könnten ihre sozialen Kontakte nur noch eingeschränkt oder gar nicht 
mehr wahrnehmen. Das hiesse für sie soziale Isolation. Resultat: 
Enorme Folgekosten zu Lasten der Allgemeinheit.
Keine Almoseninstitution
Eine Kurzschlusshandlung wäre es, bei der zweifellos notwendigen 
Nachfinanzierung der Sozialversicherungen sparen zu wollen, 
ausgerechnet zu einer Zeit, in der nur noch gesellschaftliche 
Solidarität die Schweiz mit einem Minimum an Schaden über die Krise 
der nächsten Jahre bringen kann.
Apell Der Schweizerische Blindenbund ruft alle Mitbürgerinnen und 
Mitbürger auf,  am 27.September 2009 als Beweis gelebter Solidarität,
zur IV-Zusatzfinanzierung ein überzeugendes JA einzulegen.
Medienmitteilung in elektronischer Form:                          
www.blind.ch / 8 Download "IV Revision - Resolution 6. Juni 2009"
Bildmaterial: www.blind.ch / 8 Download / Foto1 / Foto2 / Foto3
Der Schweizerische Blindenbund
Das oberste Ziel des Schweizerischen Blindenbundes ist es, 
sehbehinderten und blinden Menschen zu grösstmöglicher 
Selbstständigkeit in materiellen, sozialen und kulturellen Belangen 
zu verhelfen. Eine Sehbehinderung oder Blindheit verändert das Leben 
der Betroffenen und ihrer Angehörigen enorm. Details können unter 
www.blind.ch  gefunden oder über die Geschäftsstelle unter Telefon 
+41/44/317'90'00 angefordert werden.
Kontakt für Thema IV-Revision:
Richi Weissen
Präsident Regionalgruppe Zürich RGZ und Vorstandsmitglied SBb 
Bereich Sozialpolitik 
Tel.:   +41/44/942'00'33
Mobil:  +41/79/635'32'73
E-Mail:  richiweissen@bluewin.ch

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