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Aerztegesellschaft des Kantons Bern

Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe gefährdet Hausarztmedizin auf dem Lande

Bern (ots)

In ländlichen Teilen des Kantons Bern dürfen
Ärztinnen und Ärzte Medikamente selbst abgeben. Dieses bewährte 
Modell berücksichtigt die Bedürfnisse älterer und gehbehinderter     
Patienten. Für die hausärztliche Versorgung auf dem Land stellt die 
Medikamentenabgabe einen existenziellen Teil des Einkommens sicher. 
Ein landesweites Verbot der Selbstdispensation, wie es Bundesrat 
Pascal Couchepin angekündigt hat, würde folglich die ärztliche 
Grundversorgung in peripheren Kantonsteilen massiv gefährden. Die 
Ärztegesellschaft des Kantons Bern stellt sich entschieden gegen den 
bundesrätlichen Vorschlag.
In der Schweiz geben rund ein Viertel aller praktizierenden 
Ärztinnen und Ärzte Medikamente ab. Die Medikamentenabgabe der Ärzte 
wird durch die kantonale Gesetzgebung geregelt. Während die 
Selbstdispensation in Berns Nachbarkantonen Luzern und Solothurn 
flächendeckend möglich ist, kennt beispielsweise die Waadt nur ein 
reines Rezeptursystem.
Kantone wie Bern, Fribourg oder Wallis kennen Mischsysteme: Im 
Kanton Bern können Ärztinnen und Ärzte auf dem Land eine Bewilligung 
für die Medikamentenabgabe beantragen. In weiten, vor allem 
ländlichen Teilen des Kantons, ist die Selbstdispensation erlaubt. 
Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass vor allem in 
peripheren Gebieten Patienten keinen einfachen Zugang zu Apotheken 
haben.
Für die hausärztliche Versorgung auf dem Land stellt die 
Medikamentenabgabe einen existenziellen Teil des Einkommens dar. Ein 
Verbot der Selbstdispensation würde somit die bereits gefährdete 
ärztliche Grundversorgung in peripheren Kantonsteilen zusätzlich 
unattraktiv machen. Das Vorhaben von Bundesrat Couchepin ist umso 
unverständlicher, als dass das Sparpotenzial dieser Massnahme von 
Experten bestritten wird: Erstens verteuern die Honorare der 
Apotheken die Medikamentenkosten mit Zuschlägen bis zu Fr. 7.55. In 
der Arztpraxis mit direkter Medikamentenabgabe werden keine Zuschläge
erhoben. Ein Studie von Santésuisse ("Medikamentenkosten pro 
Versicherten in den Kantonen. 2007") zeigt denn auch, dass die 
Medikamentenkosten pro Person in den Kantonen mit Selbstdispensation 
wesentlich günstiger als in den Kantonen ohne direkte 
Medikamentenabgabe sind.
In Zürich hat sich das Volk bei kantonalen Abstimmungen in den 
Jahren 2001, 2003 und 2008 deutlich für die Wahlfreiheit des 
Patienten beim Medikamentenbezug und für die ärztliche  
Medikamentenabgabe in der Praxis ausgesprochen. In Bern wurde das 
bewährte Modell der Mischform bei der Medikamentenabgabe vom  
Stimmvolk zuletzt 1994 bestätigt.
Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern warnt eindringlich vor 
einem Verbot der Selbstdispensation ohne Berücksichtigung der 
Interessen von Patientinnen und Patienten. Die Politik von Bundesrat 
Couchepin bestraft ältere und gehbehinderte Patienten. Sie gefährdet 
die Grundversorgung auf dem Lande und missachtet schlicht den Willen 
des Stimmvolkes.

Kontakt:

Dr. med. Jürg Schlup
Präsident BEKAG
Tel.: +41/31/911'18'66
Mobile: +41/79/653'96'74
Dr. med. Beat Gafner
Vizepräsident BEKAG
Tel.: +41/31/849'20'24
E-Mail: praxigaf@hin.ch

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