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Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband

"Weisser Stock = Vortritt!": 15. Oktober 2007 - Internationaler Tag des Weissen Stockes

Bern (ots)

Seit 1962 gilt: "Weisser Stock = Vortritt!" Obwohl
das Vortrittsrecht in der Schweizerischen Verkehrsregelnverordnung
verankert ist, lässt die Anhaltedisziplin oft zu wünschen übrig. Am
Internationalen Tag des Weissen Stockes vom 15. Oktober 2007 machen
Blindenorganisationen und ihre Mitglieder deshalb mit einem
Schulungsfilm und regionalen Aktionen auf das Vortrittsrecht
aufmerksam.
Mit dem deutlichen Hochhalten ihres weissen Stocks signalisieren
blinde und sehbehinderte Personen, dass sie die Strasse überqueren
wollen. Die Anhaltedisziplin auf Schweizer Strassen lässt jedoch zu
wünschen übrig, wie der Aktionstag 2006 zeigte: In der Deutschschweiz
gewährten 69 Prozent der Automobilisten das Vortrittsrecht, in der
Romandie waren es nur gerade 44 Prozent.
Dabei ist in der Schweizerischen Verkehrsregelnverordnung (VRV)
verankert (Art.6): "Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu
gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen,
dass sie die Fahrbahn überqueren wollen." Aus diesem Grund knüpfen
die Blindenorganisationen an die letztjährige Aktion mit einer
Weiterbildungs- und Informationsoffensive an.
Am 15. Oktober überreichen blinde und sehbehinderte Menschen
teilweise persönlich den Schulungsfilm mit dem Titel "Weisser Stock =
Vortritt!" an Verkehrsinstruktoren, Polizisten, Bus-Chauffeure sowie
an Mitarbeiter von Strassenverkehrsämtern. Gleichzeitig wird eine
Kurzfassung des Films in den Bahnhöfen Zürich, Bern, Basel, Genf und
Lausanne auf Grossleinwand ausgestrahlt. Parallel dazu finden in
Bern, Zürich und Lugano erneut Tests zur Anhaltedisziplin statt.
Produziert wurde der Film vom Dokumentarfilmer Marc Tschudin.
Inhaltlich werden gefährliche Verkehrssituationen aufgezeigt, wie sie
blinde und sehbehinderte Menschen tagtäglich im Strassenverkehr
antreffen. Mit einem Schuss Humor demonstriert der Schauspieler Peter
Fischli, wie sich Verkehrsteilnehmer gegenüber blinden und
sehbehinderten Personen korrekt verhalten. Gerade weil sie sich mit
den Verkehrsteilnehmern nicht über Augenkontakt oder mit Handzeichen
verständigen können, muss sehbehinderten und blinden Personen das
Vortrittsrecht vorbehaltlos gewährt werden, um so Unfälle zu
vermeiden.
Informationen
Pressebilder und weitere Informationen zu den verschiedenen     
   Aktionen:
   http://www.sbv-fsa.ch/infopool/tws_2007/de/inhalt_tws-2007.htm
Die DVD "Weisser Stock = Vortritt!" kann bestellt werden unter:
   http://www.szb.ch/de/new_szb_det.php?id=85

Kontakt:

Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
Annette Ryser
Gutenbergstr. 40b
3011 Bern
Tel.: +41/31/390'88'00
Fax; +41/31/390'88'50
E-Mail: annette.ryser@sbv-fsa.ch
Internet: www.sbv-fsa.ch