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Parlament korrigiert Systemfehler
Nationalrat sagt Ja zu Lastenausgleich bei den Familienzulagen

Zürich (ots)

Der Nationalrat hat die Motion "Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung" angenommen und folgt damit dem Ständerat. Die Motion von Ständerat Isidor Baumann fordert die Einführung eines Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) in allen Kantonen. Mit deren Annahme ermöglicht das Parlament eine gerechte Finanzierung der Familienzulagen.

Der Bund legt die Mindestleistungen bei den Familienzulagen fest. Die Finanzierung der Familienzulagen erfolgt über Prozentsätze vom Lohn, welche die Unternehmen tragen. Die Beiträge schwanken je nach Branche erheblich. Die Spannweite liegt zwischen 0.10 und 3.36 % des AHV-pflichtigen Lohns. Der Nationalrat spricht sich nun für den obligatorischen kantonalen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) aus. Heute müssen Branchen mit tiefen Löhnen, vielen Teilzeitmitarbeitenden, alleinerziehenden Müttern und vielen Kindern weit überdurchschnittliche Beiträge bezahlen. Dieser Systemfehler belastet insbesondere Gewerbebranchen und KMU. "Mit dem vollen Lastenausgleich kann eine gerechte Finanzierung der Familienzulagen sichergestellt werden" betont Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg.

Wettbewerbssituation bleibt unverändert

Der Lastenausgleich betrifft lediglich die Arbeitgeberbeiträge. Er tangiert die Verwaltungskosten nicht. Die vorgenommene Anpassung stellt damit eine faire Lastenteilung sicher, ohne dabei den Wettbewerb unter den FAK zu beeinträchtigen. Zudem hängen die Beitragssätze heute vor allem von der Mitarbeiterstruktur der angeschlossenen Unternehmen ab. Sie widerspiegeln also kaum die Effizienz der Familienausgleichskassen.

Anpassung ist einfach umsetzbar

Der Lastenausgleich kann ohne administrativen Zusatzaufwand für die Arbeitgeber umgesetzt werden. Die einzelnen Familienausgleichskassen melden einmal pro Jahr die ausbezahlten Familienzulagen und die gesamte Lohnsumme ihrer Betriebe. Aufgrund dieser Angaben werden die Ausgleichsleistungen einfach und transparent berechnet und vorgenommen. Auch die föderalistische Hoheit der Kantone in der Familienpolitik wird nicht eingeschränkt. Die Kantone bestimmen im Rahmen der Mindestvorgaben des Bundes die Höhe ihrer Familienzulagen weiterhin eigenständig. Mit einem Lastenausgleich wird jedoch die Finanzierung der Familienzulagen solidarischer geregelt.

Gemeinsame Medienmitteilung der Allianz "Faire Lastenverteilung bei Familienzulagen": IG Detailhandel Schweiz, Schweizer Fleisch-Fachverband, Swisscofel, Schweizer Obstverband, CafetierSuisse, JardinSuisse, VSSM, Swissavant und GastroSuisse.

Kontakt

GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident
Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch

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