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Aushöhlung der anwaltlichen Treuepflicht

Vaduz (ots)

Wer die Dienste eines Anwalts beansprucht, muss sich ihm anvertrauen und geht davon aus, dass sich der Anwalt nicht irgendwann gegen seinen Klienten wendet. Was viele aber nicht wissen: Gemäss einem Entscheid der St. Galler Anwaltskammer soll es doch möglich sein, dass ein Anwalt die Seiten wechselt und gegen einen bisherigen Klienten vorgeht.

Der Hintergrund: Eine Familie konsultierte 2002 eine Anwaltskanzlei in St. Gallen bezüglich eines Baupfusches an ihrem Wohnhaus. Nach einer ausführlichen Beratung und Dokumentierung teilte ihr dann die Kanzlei mit, dass sie die Vertretung nicht übernehme. Der Fall sei mit grossen Anstrengungen verbunden.

Doch mit Hilfe anderer Anwaltskanzleien konnte die Angelegenheit gelöst werden.

Im Juli 2015 forderte unverhofft dieselbe ursprünglich beigezogene St. Galler Anwaltskanzlei von der Wohngemeinde der Familie im Auftrag anderer Mandanten den Abriss des Wohnhauses der Familie bzw. der früheren, eigenen Klienten.

Da sich die Kanzlei trotz Aufforderung der Familie weigerte, von ihrer absurden Forderung abzusehen, erstattete die Familie bei den Aufsichtsbehörden Anzeige wegen Verletzung der anwaltlichen Treuepflicht. Auch war die Kanzlei immer noch im Besitz überlassener Dokumente.

Das Überraschende: Die St. Galler Anwaltskammer wies die Anzeige ab und im Februar 2016 auch die Standeskommission des St. Galler Anwaltsverbands. Wer als Anwalt also die Seiten wechselt, hat u.U. nichts zu befürchten.

Trotzdem: Das Begehren, das Gebäude der früheren Mandantschaft abzureissen, wurde erfolgreich abgewehrt. Die treuwidrige St. Galler Anwaltskanzlei hat also allen Beteiligten nur unnötige Kosten verursacht.

Wie kann der Einzelne sich schützen? Der Internationale Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre weist darauf hin: Ein guter Anwalt ist jemand, der sich vor allem ethisch orientiert und absolut treu ist. Für einen rechtlichen Schutz hat sich der Verein mit der Rechtsanwaltskanzlei Swiss Law Solutions in Zürich-Oerlikon und Walenstadt beraten - welche für die Familie auch das Abbruchbegehren erfolgreich abgewehrt hat. Swiss Law Solutions und der Verein geben den folgenden Rat: Beauftragt man einen Rechtsanwalt, sollte man auch vereinbaren, dass der Rechtsanwalt nie ein Mandat gegen den Klienten annehmen wird.

www.justice-for-peace.org  
www.swiss-law-solutions.com

Kontakt:

Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und
Amtsehre
Postfach 240
9470 Vaduz
Tel. 00423 373 04 24

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