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Architektenklage im Baupfusch-Prozess rechtskräftig abgewiesen

Eschen (ots)

Im Falle des massiven Baupfuschs am Walensee - ein
durch das Architekturbüro Keller und Brander AG erstelltes Gebäude
mit über 700 gerichtlich festgestellten Mängeln und Schäden - hat der
betroffene Bauherr einen weiteren Etappensieg erreicht.
Anstatt die offensichtlichen Mängel und Schäden anzuerkennen,
weigerte sich die Keller und Brander AG, jegliche Verantwortung zu
übernehmen und ging in die Offensive. Doch sowohl ihr Versuch, dem
Bauherrn gerichtlich verbieten zu lassen von Baupfusch zu reden, wie
auch ihr Bestreben, das Gericht mit einer von vornherein
eingeschränkten Beweiserhebung davon zu überzeugen, dass das Haus
keine Mängel hätte, sind gescheitert.
Zur Angriffsstrategie der Architekten gehörte insbesondere auch
der dreiste Versuch, den Bauherrn mit zusätzlichen Forderungen in
dreifacher Höhe des vereinbarten Pauschalhonorars zu zermürben. So
kam die Forderungsklage der Architekten noch vor der
Schadenersatzklage des Bauherrn. Mit dem mittlerweile rechtskräftigen
Entscheid des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans vom 28.02.2006 wurden
die eingeklagten Forderungen der Architekten nun vollumfänglich
abgelehnt.
Bei der Schadenersatzklage des Bauherrn gegen die Keller und
Brander AG in Vaduz sind durch eine umfassende Gerichtsexpertise die
geltend gemachten Mängel sowie in einem Zwischenentscheid die
Gesamtverantwortung der Keller und Brander AG festgestellt worden.
Darüber hinaus ist auch ein Strafverfahren gegen die Verwaltungsräte
Thomas Keller und Richard Brander eingeleitet worden. Die nächste
Verhandlung im Schadenersatzprozess findet am Donnerstag, den 13.
April, von 10 bis 12 Uhr beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz statt.
Das Beispiel von Walenstadt zeigt, dass Bauherren und -frauen im
Falle eines Baupfuschs viele Hürden überwinden müssen, um zu ihrem
Recht zu kommen. Trotz des krassen Baupfuschs in Walenstadt sowie
Mängeln und Schäden andernorts baut die Keller und Brander AG das
Landesarchiv in Vaduz und das Oberstufenschulzentrum in Uznach. Dem
Schutz von Bauherren und -frauen sowie dem Schutz der Öffentlichkeit
kommt eine grosse Bedeutung zu, der gesetzlich ausgebaut werden muss.
Zum Thema hat der Hausverein Schweiz neu einen Ratgeber
("Baupfusch muss nicht sein") herausgegeben und darin zahlreiche
eindrucksvolle Fotos vom obigen Baupfusch verwendet. Der
Internationale Verein für Gerechtigkeit und Menschenrechte, Berufs-
und Amtsehre hat ebenso auf seiner Website www.justice-for-peace.org
eine umfassende Liste von Tipps gegen Baupfusch veröffentlicht.

Kontakt:

Internationaler Verein für Gerechtigkeit,
Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre
Postfach 160
FL-9492 Eschen
Tel. +423/373'04'24

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