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Eidg. Abstimmung vom 8. Februar: hotelleriesuisse kämpft für ein Ja zur Personenfreizügigkeit

Bern (ots)

Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie setzt
sich engagiert für ein Ja zur Weiterführung und Ausdehnung der
Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU ein. Wie die
gesamte Schweizer Volkswirtschaft profitieren auch Tourismus und
Hotellerie entscheidend vom Freizügigkeitsabkommen und vom
bilateralen Weg mit der EU.
An ihrer heutigen Sitzung hat die Verbandsleitung von
hotelleriesuisse die Parole für den eidgenössischen Urnengang vom 8.
Februar 2009 beschlossen: Der Unternehmerverband der Schweizer
Hotellerie steht vorbehaltlos hinter dem Freizügigkeitsabkommen mit
der EU und teilt damit die Haltung von Bundesrat, Parlament, Kantonen
und Wirtschaftsverbänden. Um die offenen Stellen im Gastgewerbe
besetzen zu können, sind Tourismus und Hotellerie auf die
Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit angewiesen.
Heute stammen rund 42 Prozent der Mitarbeitenden im Gastgewerbe aus
dem Ausland, rund 86 Prozent davon aus den EU-/Efta-Staaten.
Personenfreizügigkeit wichtig für Qualitätstourismus
Die Hotellerie ist typischerweise eine sehr personalintensive
Branche, die auf hervorragend qualifizierte Mitarbeitende ebenso
angewiesen ist wie auf Hilfskräfte. Darüber hinaus ist sie von
starken tageszeitlichen und saisonalen Schwankungen geprägt. Diese
Rahmenbedingungen stellen hohe Anforderungen an die
Personalrekrutierung und -planung. Die Personenfreizügigkeit bringt
der Branche hier klare Vorteile: Seit der Einführung des freien
Personenverkehrs mit der EU kann die Rekrutierung im In- und Ausland
viel zielgerichteter, effizienter und flexibler gestaltet werden. Die
Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ist aber nicht
nur eine Voraussetzung, um im globalen Wettbewerb um die besten
Talente mitzuhalten oder neue Gästeherkunftsländer zu erschliessen.
Die Personenfreizügigkeit ist auch eine grosse Chance für die
Nachwuchskräfte in der Branche. Gerade in den neuen EU-Ländern
erschliessen sich jungen Schweizern erstklassige Möglichkeiten, sich
bei der Entwicklung von touristischen Projekten oder bei der
Expansion von internationalen Hotelketten zu bewähren. Kehren Sie in
die Schweiz zurück, sind ihre Kenntnisse für die Qualität und die
Weiterentwicklung von Tourismus und Hotellerie äusserst wertvoll.
Der bilaterale Weg ist ein Erfolgsmodell
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Befürchtungen hinsichtlich
Überfremdung oder Lohndumping auch in der Hotellerie unbegründet
sind. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes, der auf
einer über 30-jährigen Sozialpartnerschaft basiert, steckt hier den
Rahmen klar ab. Als grösster Gesamtarbeitsvertrag der Schweiz gilt er
für über 220'000 Arbeitnehmer und rund 30'000 Arbeitgeber. Über alle
Branchen hinweg bürgen Massnahmen wie lange Übergangsfristen,
Kontrollen der Arbeitsbedingungen, Inländervorrang oder Kontingente
dafür, dass die Personenfreizügigkeit auch mit der Osterweiterung ein
Erfolgsmodell bleibt.
Eine existenzielle Abstimmung
Die Vorlage zur Personenfreizügigkeit ist für die Schweiz
existenziell. Am 8. Februar 2009 stehen bei weitem nicht nur die
Vorteile der Personenfreizügigkeit oder das Schweizer Image als
weltoffenes und zukunftsorientiertes Land auf dem Spiel: Die
Ablehnung der Vorlage hätte fatale Auswirkungen, da sie die
bilateralen Verträge gefährden und damit die fundamental wichtige
Beziehung der Schweiz zur EU entscheidend schwächen würde. Gerade in
wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann sich die Schweiz einen solchen
Alleingang nicht leisten und ist auf den ungehinderten Austausch mit
den europäischen Märkten angewiesen. Ein Ja zur Weiterführung und
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit bedeutet deshalb auch ein Ja zur
Schweizer Wirtschaft und damit ein Ja zum Wohlstand des ganzen
Landes.

Kontakt:

hotelleriesuisse
Nora Fehr, Leiterin Kommunikation, Image und Branding
Tel.: +41/31/370'42'80
Mobile: +41/79/310'48'32
E-Mail: kommunikation@hotelleriesuisse.ch

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