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PD: WAK-N in Genf: Grundsätzliche Unterstützung für Steueramnestie

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats 
(WAK-N) tagte am 25. und 26. August in Genf. Schwerpunkt der 
Beratungen waren Initiativen im Finanzbereich: Die Kommission 
unterstützte in der Vorprüfung zwei Initiativen für eine allgemeine 
Steueramnestie. Abgelehnt wurde hingegen eine Initiative bezüglich 
der Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die 
Traktandenliste umfasste ausserdem vier Leistungsaufträge in den 
Bereichen Nationalgestüt, landwirtschaftliche Forschung, Swissmint 
und Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung sowie einige 
Standesinitiativen im landwirtschaftlichen Bereich.
1. KtIv Tessin (02.308) und PaIv Polla (03.406): Allgemeine 
Steueramnestie Die Standesinitiative des Kantons Tessins beantragt 
in der Form der allgemeinen Anregung eine Steueramnestie für 
eidgenössische und kantonale Steuern. Der Ständerat gab der 
Initiative bereits am 3. Juni 2003 Folge. Die am 20. März 2003 von 
NR Polla und 105 Nationalräten unterzeichnete parlamentarische 
Initiative verlangt ebenfalls eine allgemeine Steueramnestie, dies 
aber bereits in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs: Die 
Amnestie kann nur von natürlichen Personen beansprucht werden und 
erstreckt sich auf Steuern, die gestützt auf die Bundesgesetze über 
die direkte Bundessteuer (DGB), über die Harmonisierung der direkten 
Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und über den 
Wehrpflichtersatz (WPEG) erhoben werden. Die Amnestie kann nur 
beanspruchen, wer eine Abgeltungsgebühr von höchstens 5% des nicht 
deklarierten Vermögens bezahlt. Die Gebühr soll zu einem Drittel dem 
Bund und zu zwei Dritteln den Kantonen und Gemeinden zukommen.
Die Kommissionsmehrheit unterstützte die Initiative (KtIv TI 16:9; 
PaIv Polla: 15:10). Erstens ermögliche die Amnestie den 
Steuerpflichtigen, ihr Vermögen und Einkommen in den 
Wirtschaftskreislauf zurück zu bringen, was der Wirtschaft helfe. 
Zweitens befänden sich die kantonalen, kommunalen und die 
Bundesfinanzen in einer desolaten Lage; das Einfliessen neuer Mittel 
in den Wirtschaftskreislauf sowie die Einnahmen aus der 
Abgeltungsgebühr werde es ermöglichen, Haushaltskürzungen in den 
Bereichen Forschung, Lehre und Innovation zu kompensieren. Da die 
letzte Amnestie über 30 Jahre zurückliege, werde eine Amnestie keine 
Anreize für Steuerhinterziehung schaffen. Auch der internationale 
Steuerwettbewerb wurde erwähnt: Die Steueramnestien anderer Länder 
in den vergangenen Jahren haben zu einem Mittelabfluss geführt. 
Dieser könne bis zu einem gewissen Masse durch eine Steueramnestie 
in der Schweiz und dem damit zu erwartenden Mittelrückfluss von im 
Ausland liegenden, nicht deklarierten Geldern zurück in die Schweiz 
kompensiert werden. Schliesslich zeigten Erfahrungen im In- und 
Ausland, dass Steueramnestien wirtschaftlich vorteilhaft sind, wenn 
sie gleichzeitig mit einer Verschärfung der Steueraufsicht 
einhergehen. Eine solche Verschärfung werde im Zuge eines Urteils 
des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs wahrscheinlich sein 
(vgl. auch 02.303 KtIv Jura, Aufhebung von Bundesbestimmungen, die 
gegen Artikel 6 verstossen) und mit dem Steuerpaket 2001 werde das 
Steuersystem grundlegend verändert. Die Bedeutung dieser Frage zeigt 
sich auch in einer Kommissionsmotion, die mit Stichentscheid des 
Präsidenten angenommen wurde (11:11:3), und eine Verschärfung der 
Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis verlangt, damit 
eine Steueramnestie effektiv sei und gerechter ausgestaltet werde. 
Generell bestand Einigkeit darin, dass sich der Entscheid der 
Kommission nur auf die Vorprüfung der Initiative beschränkt. Bei 
einer Annahme der Initiative durch beide Kammern, werde die konkrete 
Ausgestaltung der Steueramnestie fundiert zu diskutieren sein.
Für die Kommissionsminderheit verletzt eine Steueramnestie ohne 
Nachsteuerpflicht den Grundsatz der Gleichbehandlung der 
Steuerpflichtigen. Diese Benachteiligung der ehrlichen 
Steuerpflichtigen untergrabe deren Steuermoral und führe zu erneuter 
Steuerhinterziehung. Eine Amnestie begünstige im Weiteren die 
wohlhabenden Schichten, welche über mehr Möglichkeiten zur 
Steuerhinterziehung verfügen. Die Kantone würden wie beim 
Steuerpaket übermässig betroffen. Betroffen Auch würden die Höhe der 
erwarteten Abgabegebühren und der wirtschaftliche Effekt der 
Amnestie überschätzt. Ausserdem schwäche eine Steueramnestie die 
internationale Verhandlungsposition des Bundesrates bei der EU und 
der OECD im Bereich des Bankkundengeheimnisses und des 
Informationsaustauschs. Hier habe die Schweiz in bisherigen 
Verhandlungen betont, dass ihr System der Verrechnungssteuer etc. 
Steuerhinterziehungen stark erschwere. Schliesslich würden sich die 
Arbeiten zu einer allgemeinen Steueramnestie mit jenen des 
Bundesrates im Bereich einer Amnestie für Erben überschneiden. Ohne 
Erfolg blieb schliesslich ein Kommissionspostulat, das die Prüfung 
der Erhöhung der Anzahl Inspektoren bei der Eidgenössischen 
Steuerverwaltung verlangte (11:13:1).
2. PaIv Studer: Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und 
Schenkungsteuer (03.422) Die Initiative verlangt die Einführung 
einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die 
Initiative nimmt damit eine in der Vernehmlassung zum 
Entlastungsprogramm 03 diskutierte Idee auf, welche der Bundesrat 
allerdings nicht weiterverfolgte. Die konkreten Bestimmungen dieser 
neuen Steuer sollen im Rahmen der zweiten Phase festgelegt werden.
Die Kommissionsmehrheit lehnt die Initiative ab (16:9), da es sich 
um eine Steuer handelt, welche traditionell in die kantonale 
Steuerhoheit fällt. Die Volksentscheide in mehreren Kantonen hätten 
klar eine Ablehnung einer solchen Steuer gezeigt und ein der 
Initiative folgendes Legiferieren des Bundes missachte diese 
Volksentscheide. Das Einführen einer neuen Steuer erhöhe im Weiteren 
die Steuerquote und entspreche somit nicht dem Ziel eines 
attraktiven Wirtschaftsstandortes. Schliesslich erachtete es die 
Kommission auch als zentral, dass das Entlastungsprogramm wie vom 
Bundesrat vorgeschlagen den Fokus statt auf neue Steuern auf ein 
Senken des Ausgabenwachstums lege.
Für die Kommissionsminderheit handelt es sich bei der Erbschafts- 
und Schenkungssteuer um eine ‚gerechte’ Steuer: Die Begünstigten 
seien in den Genuss des Erbes ohne eigene Leistung gekommen und die 
Steuer werde somit keinen leistungsvermindernden Abhalteeffekt 
haben, wie er etwa bei der Einkommenssteuer beobachtet wird. 
Ausserdem habe die Steuer eine Umverteilungswirkung und werde sich 
nicht negativ auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz 
auswirken.
Usanzgemäss tagt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des 
Nationalrates alle zwei Jahre im Kanton des Kommissionspräsidenten. 
Am 25. und 26. August fand die Kommissionssitzung in Genf, dem 
Heimatkanton des Kommissionspräsidenten NR Jean-Philippe Maitre, 
statt. Die Sitzungen fanden am 25. August im Zentrum für 
Sicherheitspolitik bei der UNO-Organisation für Meteorologie und am 
26. August im Hôtel de Ville statt. Die Kommission wurde ausserdem 
von Vertretern der Genfer Regierung empfangen und besuchte den 
Hauptsitz der Serono SA, wo sie mit Vertretern der Geschäftsleitung 
folgende Themen diskutierte: Zukunft der Biotechnologie und 
Positionierung von Serono, Erfolg in der Forschung: Notwendigkeit 
guter und flexibler Rahmenbedingungen für den Forschungsstandort 
Schweiz sowie die Rolle von Immaterialgüterrechten für Innovationen.
Genf, 26. August 2003
Auskünfte:
Nationalrat Jean-Philippe Maitre, Präsident der Kommission:
022/703 47 50
Stefan Brupbacher, Kommissionssekretär, Tel.: 079/789 13 81 
Alexandre Füzesséry, Stv. Kommissionssekretär, Tel.: 031/322 98 58

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