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EVD: Zahnärztliche Dienstleistungen unter Preisbekanntgabepflicht Verschärfte Preisinformation für Telefonmehrwertdienste

(ots)

Der Bundesrat hat am 15. Januar 2003 das Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung eröffnet. Mit der Änderung sollen die zahnärztlichen Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt werden. Ferner wird die Preisbekanntgabe für sogenannte Mehrwertdienst-Telefonnnummern (0901, 0906) verschärft. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. April 2003. Der Entwurf zu einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung sieht vor, die zahnärztlichen Dienst leistungen der obligatorischen Preisbekanntgabe zu unterstellen. Im Unterschied zu ärztlichen Dienstleistungen, die in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet werden, wird die Konsumentin oder der Konsument für zahnärztliche Dienstleistungen direkt zahlungspflichtig.

Ihr Interesse an entsprechender Preisinformation vor Inanspruchnahme 
der Dienstleistung ist deshalb manifest, auch wenn der definitive 
Endpreis nicht präzis errechnet werden kann. Der Entwurf präsentiert 
so einen Lösungsansatz, der einerseits den Erfordernissen des 
Datenschutzgesetzes, andererseits dem öffentlichen Interesse an 
Preistransparenz Rechnung trägt.
Die seinerzeitige Veröffentlichung von Taxpunktwerten im Internet 
durch die Sendung „Kassensturz“ hatte ein Intervention des 
Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zur Folge, da die Daten 
anonym bei Zahnärzten erhoben worden waren.
Der Entwurf verschärft auch die Preisinformationsvorschriften für 
über Fernmeldedienste angebotene Mehrwertdienste (sog. Auskunfts- 
und Vermarktungsdienste via 0901- und 0906-Nummern). Hier hat die in 
den letzten beiden Jahren stattgefundene Liberalisierung teilweise 
zu Auswüchsen in dem Sinne geführt, dass bereits bei der Wahl einer 
solchen Nummern sehr hohe Set-up-Gebühren erhoben werden, ohne dass 
die anrufende Person darüber informiert wird.
Der Entwurf verlangt deshalb unter gewissen Voraussetzungen eine 
Gratispreisansage vor dem eigentlichen Verbindungsaufbau.
Auskünfte:
seco, 
Guido Sutter,
Fachbereiche/Recht,
Tel. 031 322 28 14

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