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PD: DNA-Profil Gesetz

Bern (ots)

Die Kommission für REchtsfragen des Ständerates hat
das DNA-Profil- Gesetz mit einigen Präzisierungen gegenüber der 
Fassung des Nationalrates einstimmig angenommen. Sie hat ferner dem 
neuen Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte 
zugestimmt.
Die Kommission hat das neue Bundesgesetz über die Verwendung von 
DNA- Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von 
unbekannten und vermissten Personen (00.088) einstimmig angenommen. 
Sie befürwortet sowohl das vom Nationalrat beschlossene Verbot der 
Analyse codierender Abschnitte der DNA als auch die Beschränkung von 
Massenuntersuchungen auf die Aufklärung von Verbrechen. Eine 
Kommissionsminderheit beantragt, dass eine Person die Möglichkeit 
haben soll, ihr eigenes DNA-Profil im Rahmen eines Strafverfahrens 
gegen Dritte erstellen zu lassen, um sich von einem Verdacht zu 
entlasten oder gewissen Gerüchten Einhalt zu gebieten. Die 
Kommission hat die Bestimmung über Probenahme und Erstellung von 
DNA- Profilen bei verurteilten Personen geändert. So wurde der Kreis 
der betroffenen Personen geändert (Verurteilung auf Grund eines 
vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und 
Leben oder die sexuelle Integrität; Verurteilung auf Grund eines 
vorsätzlichen Verbrechens, das mit Freiheitsentzug von über einem 
Jahr bestraft wird; Verurteilung zu einer Massnahme oder zur 
Verwahrung). Es wird Sache der urteilenden Behörde sein, über die 
Erstellung eines DNA-Profils zu entscheiden, insbesondere unter 
Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr. Schliesslich verzichtet 
die Kommission wie schon der Nationalrat darauf, einen 
Deliktskatalog zu erstellen, in dem festgehalten ist, wann ein DNA- 
Profil in das Informationssystem aufgenommen werden kann.
Die Kommission hat das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener 
Vermögenswerte (01.064) einstimmig angenommen. Das Gesetz sieht vor, 
dass das Gemeinwesen – der Bund oder ein Kanton –, dessen Behörden 
die Einziehung verfügt haben, 5/10 der eingezogenen Vermögenswerte 
erhalten. Dem Kanton, in dem sich die eingezogenen Vermögenswerte 
befinden, fallen 2/10 zu. Der Bund erhält in jedem Fall 3/10. Die 
Kommission befürwortet diesen Teilungsschlüssel. Die Mehrheit 
betont, dass der Bund einen Anteil von 3/10 erhalten müsse, da er 
die Kantone bei der Bekämpfung der Kriminalität unterstützt und ihm 
durch seine neue Zuständigkeit bei der Bekämpfung des organisierten 
Verbrechens, der Geldwäscherei, der Korruption und der 
Wirtschaftskriminalität hohe zusätzliche Kosten erwachsen. Eine 
Kommissionsminderheit beantragt, dass der Bundesanteil von 3/10 für 
die Bekämpfung des Drogenanbaus und der sexuellen Ausbeutung von 
Kindern in Entwicklungsländern eingesetzt wird.
Schliesslich hat die Kommission im Rahmen der Totalrevision der 
Bundesrechtspflege (01.023) die Detailberatung des Entwurfs zum 
Bundesgerichtsgesetz aufgenommen. Sie wird ihre Arbeiten nach der 
Frühjahrssession fortsetzen.
Die Kommission tagte am 26./27. Februar 2003 unter dem Vorsitz von 
Ständerat Simon Epiney (VS/CVP) und teilweise im Beisein von 
Bundesrätin Ruth Metzler in Bern.
Bern, 27. Februar 2003
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Auskünfte:
Simon Epiney, Kommissionspräsident, Tel. 027 455 78 40
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10

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