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PD: Agrarpolitik 2007: Liberalisierung bei Milch und Fleisch

Bern (ots)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des
Nationalrates hat anlässlich ihrer Sitzung vom 20. - 22. Januar 2003 
die Agrarpolitik 2007 behandelt. Im Bereich der 
Milchkontingentierung folgt die Mehrheit der WAK dem Beschluss des 
Ständerates, die Kontingentierung auf 2009 aufzuheben, verlangt aber 
vom Bundesrat auf 2006 die Vorlage konkreter Massnahmen zur 
Abfederung des Ausstiegs. Beim Fleisch schlägt die 
Kommissionsmehrheit die Versteigerung der Importkontingente vor und 
will das Funktionieren der öffentlichen Märkte durch verschiedene 
Massnahmen sichern. Schliesslich schlägt die WAK für die Verwendung 
von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft ein 
Moratorium bis Ende 2009 vor. Bei der Tabakbesteuerung beantragt die 
Kommission, an den Differenzen gegenüber dem Ständerat festzuhalten.
I. Agrarpolitik 2007 
1. Hintergrund Nachdem mit der Agrarpolitik 
2002 eine grundsätzliche Neuausrichtung der Landwirtschaft hin zu 
mehr Markt und Ökologie eingeleitet wurde, soll diese Stossrichtung 
mit der Agrarpolitik 2007 auf der Basis des Landwirtschaftsartikels 
104 BV weitergeführt werden. Damit sollen günstige Rahmenbedingungen 
für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Landwirtschaft 
geschaffen werden. Der Ständerat hat als Erstrat das Geschäft in der 
Wintersession 2002 behandelt (vgl. Pressemitteilungen vom 23.10. und 
13.11.2002 der WAK-S auf 
www.parlament.ch/homepage/medienmitteilungen). Dank der speditiven 
Behandlung der Vorlage durch die WAK, kann der Nationalrat das 
Geschäft in der Frühjahrssession beraten.
2. Eintreten 
Obwohl das Eintreten einstimmig beschlossen wurde, hat 
die Frage nach den Zukunftsperspektiven der Landwirtschaft die 
Eintretensdebatte dominiert. Die Debatte stand einerseits unter dem 
Zeichen der schwierigen Einkommenssituation in der Landwirtschaft 
und dem engen finanziellen Korsett der Bundesfinanzen. Andererseits 
dominierte die Einsicht, dass der Landwirtschaft Perspektiven 
aufzuzeigen sind. Ziel sei weiterhin eine produktive Landwirtschaft, 
was für die Kommission mindestens ebenso wichtig sei wie die Aspekte 
Ökologie, Produktesicherheit und -qualität sowie regionale Anliegen. 
Vor diesem Hintergrund wurde das Weiterführen der Reformen der AP 
2002 im Sinne der AP 2007 als notwendig erachtet. Damit werde die 
Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, womit die Landwirtschaft die 
internationalen Herausforderungen erfolgreich bewältigen könne. 
Während die Stossrichtung der Reformen grossmehrheitlich unterstützt 
wurde, gingen die Meinungen über die Ausgestaltung der Reformen und 
das Reformtempo auseinander. Generell dominierte die Einschätzung, 
dass eine Verzögerung der Reformen die Chance einer notwendigen und 
rechtzeitigen Weichenstellung gefährdet und den Interessen der 
schweizerischen Landwirtschaft mittel- und langfristig nicht dient.
3. Einzelne Bereiche 
3.1. Milchkontingentierung 
Der Bundesrat schlug die schrittweise Aufhebung der 
Milchkontingentierung auf Ende April 
2007 vor, bzw. den Kontingentsausstieg für die Bioproduzenten und 
Berg- bzw. Sömmerungsgebiete auf den 1. Mai 2005, respektive den 1. 
Mai 2006.
Der Ständerat folgte generell diesem Anliegen, verschob allerdings 
die Aufhebung der Kontingentierung auf 2009, bzw. 2006 für die 
Bioproduzenten und die Berggebiete. Die WAK-N folgte generell mit 
grossem Mehr dem Ständerat. Somit sollen die Milchkontingentierung 
am 1. Mai 2009 aufgehoben und anschliessend befristete 
Rahmenbedingungen für die privatrechtliche Mengensteuerung 
eingeführt werden (Verhinderung eines Spotmarktes für Milch). Die in 
der Dezembersession durch beide Räte angenommenen Anpassungen im 
Dringlichkeitsrecht (Art. 31 LwG) sollen ins ordentliche Recht 
überführt werden. Damit wird die Anpassung der Milchmenge durch die 
Gesamtbranche auf das Kalenderjahr 2003 beschränkt, während 
anschliessend bis zur Aufhebung der Kontingentierung die einzelnen 
Brachenorganisationen dem Bundesrat ihre Milchmenge losgelöst von 
der Gesamtmilchmenge beantragen können. (Eine Minderheit beantragt 
den Ausstieg bereits 2007, eine andere Minderheit will die 
Ausstiegsdiskussion erst im Jahre 2006 führen.)
Im Gegensatz zum Ständerat hat die WAK-N den vorzeitigen Ausstieg 
für Bio- und Bergbetriebe sowie für Organisationen mit einem eigenen 
Mengenmanagement abgelehnt. Der Zeitdifferenz wurde als zu kurz 
erachtet, um einen Marktvorteil zu bewirken; auch wurden ein hoher 
Verwaltungsaufwand, die Möglichkeit von 'Milchtourismus' sowie 
Fehlinvestitionen in diese Bereiche befürchtet. Schliesslich will 
die Kommission - ebenfalls in Abweichung zum Erstrat - den Bundesrat 
beauftragen, bis 2006 ein Konzept für die Ausgestaltung der 
Milchmarktordnung und flankierende Massnahmen nach dem Ausstieg aus 
der Milchkontingentierung vorzuschlagen. Diese Vorschläge basieren 
auf der Erkenntnis, dass sich die Absatzmengen für Milch in den 
verschiedenen Verwertungskanälen unterschiedlich entwickeln. 
Grundsätzlich sollen deshalb die für die einzelnen Produkte 
zuständigen Organisationen die ihren Bedürfnissen entsprechenden 
Milchmengen separat beantragen können. Damit sollen Milchüberschüsse 
vermindert werden, da die Branchenorganisationen die 
Marktverhältnisse besser kennen und bei Überproduktion zur 
Lösungssuche verpflichtet werden. Der Bund soll nur im Falle der 
Gefährdung der Entwicklung der Milchwirtschaft in die von den 
Produzenten festgelegten Produktionsmengen eingreifen.
3.2. Fleisch: Versteigerung der Zollkontingente 
Vorschlag Bundesrat: Bei der Regelung der Fleischimporte schlägt der 
Bundesrat die Versteigerung der Zollkontingente nach einer 
Übergangszeit vor. Mit den aus der wettbewerbsgerechten Verteilung 
der Zollkontingente resultierenden Versteigerungs-erlösen soll die 
Finanzierung der Entsorgung der Fleischabfälle sichergestellt 
werden.
Entscheid Ständerat: Im Ständerat überwog die Ansicht, dass die 
Marktabräumung nur mit dem bestehenden System der Inlandleistung als 
Voraussetzung für Zollkontingente gesichert werden kann. Auch wurde 
ein übermässiger Strukturwandel bei den Metzgereibetrieben und ein 
weiterer Konzentrationsprozess bei den Importeuren befürchtet. 
Deshalb beschloss der Ständerat, beim bestehenden System zu 
verbleiben und auf die Versteigerung der Fleischkontingente zu 
verzichten.
Vorschlag der WAK-N: Die Kommissionsmehrheit (21:3:1) schlägt die 
Versteigerung der Importkontingente vor, womit eine bedeutende 
Divergenz zum Ständerat geschaffen wird. Für die Mehrheit finden 
sich im Fleischmarkt Renten, welche weder den Landwirten noch den 
Konsumenten zugute kommen. Diese Kreise - inkl. der Schweizerische 
Bauernverband - haben sich denn auch für die Reform ausgesprochen. 
Vor dem Hintergrund eines Selbstversorgungsgrads von 95% beim Rind- 
und Schweinefleisch und Importen von 5% werden die Bedeutung der 
Mischrechnung zugunsten des inländischen Fleisches angezweifelt und 
bedeutende Partikularinteressen vermutet. Die vom Bundesrat 
vorgeschlagene Lösung führt zumindest Teile der Renten näher an die 
Landwirte, Konsumenten oder Steuerzahler. Die Versteigerung 
ermöglicht die Abschöpfung der Renten und leistet einen Beitrag an 
die Schuldenbremse und zur Entsorgung der Schlachtabfälle. Eine 
Minderheit der Kommission (11:12:1) verlangt allerdings, dass der 
Versteigerungserlös direkt der Landwirtschaft zugute kommt 
(Entlastung des Fleischmarktes und subsidiär Direktzahlungen) und 
die Entsorgung der Schlachtabfälle durch allgemeine Bundesmittel 
berappt wird. Zur Sicherung der Marktabräumung in Randregionen 
werden schliesslich verschiedene Massnahmen vorgeschlagen: Erstens 
beschloss bereits der Ständerat die Möglichkeit der Unterstützung 
von Märkten in Berggebieten (Art. 50 Abs. 2). Zweitens sollen 
zukünftig 10% der Zollkontingente für Rindvieh und Schafe aufgrund 
der Zahl der auf öffentlichen Viehmärkten ersteigerten Tiere 
zugeteilt werden; für eine Minderheit sollen bloss 5% der 
Zollkontingente so zugeteilt werden (12:13).
3.3. Direktzahlungen Antrag Bundesrat: Aus grundsätzlichen 
Überlegungen (Leistungsabgeltung) und im Hinblick auf strukturelle 
Entwicklungsmöglichkeiten will der Bundesrat die Bezugsgrenzen 
bereinigen. Die Beitragsabstufung und Mindestgrössen nach Fläche 
oder Tierzahl je Betrieb sowie die Grenzwerte bezüglich Einkommen 
und Vermögen sollen aufgehoben werden.
Beschluss Ständerat: Der Ständerat folgte dem Bundesrat in allen 
Punkten.
Antrag der WAK-N: Die Kommissionsmehrheit (15:7:3) lehnt die 
Aufhebung der Vermögens- und Einkommensgrenzen aus politischen 
Gründen ab. Einerseits fallen nur wenige Betriebe unter diese Grenze 
(ca. 1000 Betriebe); andererseits sei das Ausrichten von 
Direktzahlungen an gut verdienende und vermögende Bauern angesichts 
der Höhe des Rahmenkredits und der angespannten Lage der 
Bundesfinanzen für den Stimmbürger kaum verständlich. Für die 
Minderheit der Kommission soll den Landwirtschaftsbetrieben ein 
Zusatzeinkommen ausserhalb der Landwirtschaft nicht verbaut und die 
damit verbundene Benachteiligung von Bäuerinnen aufgehoben werden. 
Die Aufhebung der Beitragsabstufung nach Mindestgrösse und 
Mindestanzahl von Tieren je Betrieb wurde angenommen (16:9). 
Schliesslich wurden zusätzliche Bezugskriterien diskutiert: 
Abgelehnt wurde die gesetzliche Verankerung des Reduktionsziels bei 
den grundwasserbelastenden Emissionen (7:15). Auf Ablehnung stiess 
auch die Verknüpfung der ökologischen Direktzahlungen an die 
Gewährleistung eines hohen Anteils an betriebseigenem Futter vom 
eigenen oder gepachteten Land (8:14). Angenommen wurde einzig, dass 
für Neueinsteiger eine geeignete landwirtschaftliche Ausbildung als 
Bedingung für Direktzahlungen gefordert wird.
3.4. Raufutterbeiträge 
Im Bereich der Raufutterbeiträge soll der Bundesrat die 
Möglichkeiterhalten, diese Beiträge für alle Kühe, 
auch für diejenigen die Verkehrsmilch produzieren, auszubezahlen. 
Die Bindung der Milch- und Fleischproduktion an die betriebseigene 
Raufutterbasis (generell ca. 90%) soll noch klarer als bis jetzt 
gefördert werden (13:12). Bei Betrieben mit Milchproduktion soll der 
Bund die Kompetenz erhalten, die Beiträge entsprechend der 
vermarkteten Milch und unter Berücksichtigung der für die 
Milchmarktstützung eingesetzten Mittel zu kürzen (24:1). Damit wird 
dem Bundesrat ermöglicht, die Subventionsströme von der 
Marktstützung hin zu den Direktzahlungen zu verlagern, womit die 
Entwicklung der Landwirtschaft hin zu einer nachhaltigen Produktion 
beschleunigt wird. Für die Kommissionsminderheit kommt eine 
entsprechende Neuausrichtung der Produktion zu früh und ist mit zu 
vielen Ungewissheiten verbunden.
3.5. Beiträge zur Erleichterung der Betriebsaufgabe 
Für die Kommissionsmehrheit ist die Betriebsübergabe zu erleichtern, 
um den Strukturanpassungsprozess gleichzeitig zu beschleunigen und 
abzufedern. Während der Ständerat dieses Problem im Rahmen der 
Regelung der Liquidationsgewinnsteuer (Unternehmenssteuerreform II) 
regeln will, fordert die WAK schnellere und konkretere Massnahmen: 
Der Bundesrat soll Massnahmen zur Erleichterung der vorzeitigen 
Aufgabe von Betrieben und der Übertragung der dadurch frei werdenden 
Flächen an andere Bewirtschaftende erarbeiten und ergreifen. 36 
Moratorium für Gentechnisch veränderte Organismen in der 
Landwirtschaft Die WAK (12:10:2) schlägt schliesslich ein Moratorium 
für gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft vor: 
Der von einer Minderheit bekämpfte Antrag sieht vor, dass bis Ende 
2009 solche Organismen weder eingeführt noch verwendet werden 
dürfen.
4 Zahlungsrahmen 
Der Zahlungsrahmen (2004-07) für die Vorlage 
beläuft sich gemäss Bundesrat und Ständerat auf 14,092 Mia. Franken. 
Die WAK lehnte Anträge zur Erhöhung bzw. zur Reduktion des 
Rahmenkredits ab.
II. Tabakbesteuerung 
Die Kommission hat weiter die Differenzen zum Bundesgesetz über die 
Tabakbesteuerung (02.020) beraten. Bei den zwei Differenzen zwischen 
den beiden Räten hält die WAK am Beschluss des Nationalrates fest. 
Zum einen beantragt sie, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, die 
Steuersätze nicht - wie vom Ständerat verlangt - um höchstens 50 
Prozent, sondern um bis zu 80 Prozent zu erhöhen. Zweitens soll der 
Bundesrat die Hersteller und Importeure von Zigaretten verpflichten 
können, eine Abgabe von maximal 0,13 Rappen pro Zigarette in einen 
Tabakpräventionsfonds abzuliefern. Nach Ansicht der Kommission ist 
ein solcher Fonds gerechtfertigt und notwendig, um die Prävention 
insbesondere bei Jugendlichen zu verstärken. Die Kommission hat 
ausserdem ein Rechtsgutachten zur Kenntnis genommen, das die 
Verfassungsmässigkeit eines solchen Fonds bestätigt.
Die Kommission hat vom 20.-22. Januar 2003 in Bern unter dem Vorsitz 
von Nationalrat Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) und teilweise im 
Beisein der Bundesräte Deiss und Villiger getagt.
Bern, 23. Januar 2003
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Auskünfte:
Jean-Philippe Maitre, Nationalrat, Präsident WAK-N,022 703 47 50
Stefan Brupbacher, Kommissionssekretär, Tel. 079 789 13 81 (re I)
Alexandre Füzesséry, stellvertretender Kommissionssekretär, Tel. 031 
322 98 58 (re II)

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