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PD: Verwahrung gefährlicher Straftäter

Bern (ots)

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung 
für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und 
Gewaltstraftäter". Sie beantragt ausserdem, die Beschlüsse des 
Ständerates zur Bekämpfung des Terrorismus und der 
Terrorismusfinanzierung gutzuheissen.
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, Volk und Ständen die 
Ablehnung der Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht 
therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" 
(01.025) zu empfehlen. Die Kommission ist der Ansicht, die Forderung 
der Initiative, eine Entlassung sei nur dann in Betracht zu ziehen, 
wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse beweisen, dass der Täter 
therapierbar ist und somit keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr 
darstellt, gehe zu weit. Die Revision des allgemeinen Teils des 
Strafgesetzbuchs (98.038), die am 13. Dezember 2002 angenommen 
wurde, bietet für dieses ernste Problem geeignetere Lösungen, welche 
die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung besser berücksichtigen. 
Die Revision des Strafgesetzbuchs verstärkt den Schutz der 
Allgemeinheit vor gefährlichen Gewalttätern, indem sie eine neue 
Sicherungsverwahrung vorsieht, die umfassender als im bisherigen 
Recht ausgestaltet ist. Die Entlassungsbedingungen wurden verschärft 
und Begleitmassnahmen vorgesehen. So besteht beispielsweise die 
Möglichkeit, die Bewährungszeit für Urheber schwerer Straftaten nach 
dem Massnahmenvollzug oder nach der Gefängnisstrafe zu verlängern.
Die Kommission ist auf den Bundesbeschluss zu den UNO-Übereinkommen 
gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus und auf das 
Bundesgesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches sowie zur Anpassung 
weiterer Bundesgesetze (02.052) eingetreten. Sie hat sie einstimmig 
angenommen. Sie schliesst sich weitgehend dem Ständerat an. So 
verzichtet sie auf die Einführung einer spezifischen Bestimmung zum 
Terrorismus und beantragt, eine neue Strafbestimmung anzunehmen, 
welche die Terrorismusfinanzierung ahndet. Die Kommission hat jedoch 
mit 15 zu 4 Stimmen einen Antrag des Ständerats abgelehnt, wonach 
die Dienstleistungsanbieter von Mobiltelefonie verpflichtet werden 
sollen, ihre Kunden, welche Prepaid-Karten benutzen, zu 
identifizieren. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dem Ständerat 
zu folgen.
Die Kommission hat ferner die Differenzen bezüglich des neuen 
Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (98.037, 2. Entwurf) 
beraten. Im Gegensatz zum Ständerat ist sie der Ansicht, dass es 
nicht zu rechtfertigen ist, die Kontaktperson, von welcher der 
verdeckte Ermittler oder die verdeckte Ermittlerin Anweisungen 
erhält, mit einer veränderten Identität auszustatten. Diese Person 
muss für die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer 
Strafuntersuchung oder eines Strafverfahrens identifizierbar 
bleiben. Die Kommission hält ausserdem am Deliktkatalog fest, in 
welchem die Straftatbestände aufgeführt sind, die eine verdeckte 
Ermittlung rechtfertigen. Dieser Katalog wird jedoch auf neue 
Straftatbestände wie beispielsweise auf den Kinderhandel, auf 
Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit oder auf strafbare 
Handlungen von Schleppern ausgedehnt.
Die Kommission hat einstimmig entschieden, der Initiative Aeppli 
Wartmann (02.452 Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung 
und Strafverfolgung) Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass 
im Bereich der Kinderpornografie im Internet eine Bundeskompetenz 
geschaffen wird, die es ermöglicht, Straftaten, die im Ausland oder 
in mehreren Kantonen begangen wurden, der Bundesgerichtsbarkeit zu 
unterstellen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die heutige 
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantone sowie die Bestrebungen 
des Bundes, mit den Kantonen eine gemeinsame Koordinationsstelle zu 
errichten, für eine effiziente Bekämpfung der steigenden 
Internetkriminalität im Bereich der Kinderpornografie und der 
Pädophilie nicht genügen.
Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, der 
parlamentarischen Initiative Frey (02.415 Änderung von Artikel 186 
des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht) Folge zu 
geben. Die Initiative verlangt, dass Schiedsgerichte mit Sitz in der 
Schweiz auch dann selbst über ihre Zuständigkeit entscheiden dürfen, 
wenn zuvor ein staatliches Gericht im Ausland angerufen wurde. 
Gegenwärtig kann ein Schiedsgerichtsverfahren in der Schweiz durch 
das Einreichen einer Klage bei einem ausländischen Gericht 
lahmgelegt werden. Ausgehend von der Tatsache, dass das 
internationale Schiedsgerichtswesen in unserem Land wichtig ist, 
soll damit die Attraktivität der Schweiz für internationale 
Schiedsgerichtsfälle erhöht werden.
Schliesslich beantragt die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei einer 
Enthaltung, eine Motion des Ständerates, die den Bundesrat 
beauftragt, dem Parlament verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes 
über das bäuerliche Bodenrecht (01.3713) zu unterbreiten, in Form 
eines Postulats an den Bundesrat zu überweisen. Eine 
Kommissionsminderheit beantragt, den Vorstoss in Form der Motion zu 
überweisen.
Die Kommission tagte am 20. und 21. Januar 2003 in Bern unter dem 
Vorsitz von Nationalrätin Thanei (S/ZH) und teilweise im Beisein von 
Bundesrätin Ruth Metzler.
Bern, den 22. Januar 2003
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Auskünfte:
Anita Thanei, Kommissionspräsidentin, Tel. 043 322 07 55
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10

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