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Revision Krankenversicherung: Nicht sozialverträglich!

Bern (ots)

Das vom Bundesrat vorgeschlagene Revisionspaket für
die Krankenversicherung ist nicht sozialverträglich. Die steigenden 
Krankenkassenprämien stellen für die Lohnabhängigen in den letzten 
Jahren eine zunehmend unerträgliche finanzielle Belastung dar. 
Betroffen sind insbesondere Erwerbstätige mit „durchschnittlichem“ 
Einkommen, speziell solche mit Kindern. Die steigenden Prämien sind 
der wichtigste Grund für die deutliche Abnahme der Kaufkraft bei 
vielen Haushalten in den neunziger Jahren.
Zwar geht das System des Sozialziels in die richtige Richtung. Da 
aber die zusätzlichen Mittel dafür auf 200 Mio. beschränkt sind, 
kann das eigentliche Ziel, die Belastung für die untern und 
mittleren Einkommen - speziell auch für Kinder – abzubauen, gar 
nicht erreicht werden. Der SGB fordert daher das Parlament auf, auf 
die kontraproduktive Plafonierung zu verzichten. Das wirksamste und 
unbürokratischste Mittel, Familien mit Kindern zu entlasten, ist die 
Abschaffung der Kinderprämien.
Die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten lehnt der SGB 
grundsätzlich ab. Daran ändert auch die kosmetische Änderung bei 
Kindern (Verzicht auf Erhöhung des Selbstbehalts) nichts.
Unverständlich ist es, dass der Bundesrat trotz kritischen 
Stellungnahmen in der Vernehmlassung die Aufhebung des 
Vertragszwangs ohne Rahmenbedingungen vorschlägt. Zwar kann die 
Aufhebung ein Mittel sein, um im ambulanten Bereich das 
Leistungsangebot, die Kosten und die Qualität zu verbessern. Dafür 
muss aber bei einer Aufhebung des Vertragszwangs sichergestellt 
sein, dass das Leistungsangebot aller Krankenkassen genügend gross, 
Qualitätskriterien erfüllt und die Versorgungssicherheit 
gewährleistet ist. Die Vertragsfreiheit kann sonst zu einer 
Entsolidarisierung, zu einem Kampf der Krankenkassen um die guten 
Risiken und zu einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit 
führen. Für den SGB ist deshalb auch eine Verbesserung des 
Risikoausgleichs vordringlich. Der SGB macht seine Haltung zur 
Aufhebung des Vertragszwangs von einer allfälligen Verbesserung im 
Parlament abhängig.
Da die Aufhebung des Vertragszwangs politisch wenig Chancen hat, 
müssen Bundesrat und Parlament auch andere Massnahmen zur 
Kostendämpfung vorbereiten, indem die Kantone hier Verantwortung 
erhalten.
Auskünfte: Natalie Imboden, Tel. 031 377 01 17

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