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Sicherheitsempfehlung der BfB für Gasgrills: Gefahrloses Grillieren mit Flüssiggas

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Bern (ots)

- Hinweis: Die Sicherheitsempfehlung des BfB fu?r Gasgrills kann 
   kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100002394 heruntergeladen 
     werden -
Wie sicher sind Gasflaschen? Soll auf deren Einsatz besser 
verzichtet werden? Nach dem verheerenden Brandfall auf dem 
Campingplatz am Türlersee ist die Verunsicherung gross. Die 
Beratungsstelle für Brandverhütung weist darauf hin, dass bei 
richtiger Handhabung und Wartung die Verwendung von Flüssiggas für 
den Benutzer gefahrlos ist.
Ein besonderes Risiko bergen Flüssiggasflaschen jedoch, wenn sie 
in einem Brandherd stehen. Dann kann der Druck in der Flasche derart 
ansteigen, dass es zum Bersten und einer anschliessenden Explosion 
kommt. Bei der Verwendung von Flüssiggasflaschen besteht keine 
Gefahr, wenn die folgenden Empfehlungen der Beratungsstelle für 
Brand-verhütung BfB beachtet werden:
  • Die Bedienungsanleitung von Gasflachen, Grill- und weiteren Flüssiggasgeräten aufmerksam durchlesen und die Instruktionen befolgen.
  • Flüssiggasinstallationen (z. B. Gasschläuche) sind periodisch zu überprüfen. Mit Seifenwasser können Leckagen bei Anschlüssen oder Leitungen festgestellt werden. Defekte Schläuche sind unverzüglich durch geeignetes Material zu ersetzen.
  • Beim Anschliessen einer neuen Flüssiggasflasche oder dem Auswechseln einer leeren Flasche ist sicherzustellen, dass der Gasflaschenhahn geschlossen ist und sich in der näheren Umgebung keine Zündquellen (offenes Feuer, brennende Raucherwaren, etc.) befinden.
  • Für Transporte müssen Gasflaschen mit dem Ventilschutz versehen und im Fahrzeug mit einer entsprechenden Befestigung gesichert sein. Flüssiggasgeräte dürfen nie mit angeschlossener Gasflasche transportiert werden.
  • Gasflaschen dürfen für Verwendung und Lagerung nur stehend eingesetzt werden. Da Flüssiggas schwerer ist als Luft, dürfen die Flaschen nicht in Unterflurräumen, Kellern oder Tiefgaragen gelagert oder genutzt werden.
  • Die Füllung von Flüssiggasflaschen darf nur von Fachfirmen vorgenommen werden. Die Plombe auf dem Ventilausgang erbringt den Nachweis der korrekten Füllung und dient der Zustandskontrolle von Flasche und Ventil.
  • Für leere Gasflaschen gelten dieselben Schutzmassnahmen wie für volle Gasflaschen.
Beratungsstelle für Brandverhütung BfB: "Helft Brände verhüten". 
Die gesamtschweizerisch tätige Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung Kantonaler 
Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen 
Versicherungsverband (SVV) getragen. Mit Kampagnen und 
Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit 
sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers und gibt 
Ratschläge, wie Brände verhütet werden können.

Kontakt:

Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel.: +41/41/727'76'77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch
Internet: www.bfb-cipi.ch

Reto Bianchi
Brandschutzex-perte der BfB
Tel.: +41/34/423'48'72

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  • 23.06.2009 – 09:54

    BfB: Wenn es blitzt und donnert: Stecker raus

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  • 12.05.2009 – 11:01

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