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Bundesamt für Verkehr BAV

Sicherheit auf Schweizer Seen an europäisches Niveau anpassen

(ots)

Das Sicherheitsniveau auf den Schweizer Gewässern soll an das europäische Niveau angepasst werden. Weiter sol-len Behinderte leichteren Zugang zu Fahrgastschiffen auf Schweizer Gewässern erhalten und die Einsatzbedingun-gen für das Personal an Bord flexibilisiert werden. Zu die-sen Vorschlägen hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein dreimonatiges Anhörungsverfahren eröffnet.

Die heute geltenden Vorschriften für Fahrgastschiffe auf Schweizer 
Seen stammen aus dem Jahr 1994. Sie sind in vie-len Bereichen den 
technischen Vorschriften, welche auf dem Rhein für Schiffe gelten, 
sehr ähnlich. Dort, wo es die besonde-ren Verhältnisse auf den 
Schweizer Seen erfordern, gibt es je-doch differenzierte Regelungen. 
Die Rheinvorschriften wurden in den letzten Jahren unter Mitwirkung 
der Schweiz überarbei-tet. Besonders wurden die 
Sicherheitsanforderungen an Fahr-gastschiffe dabei deutlich 
angehoben. Dieser Entwicklung kann sich auch die Binnenschifffahrt 
der Schweiz nicht entziehen. Brandschutz und Rettungsmittel Die 
neuen Schweizer Sicherheitsstandards zielen hauptsäch-lich auf das 
Brandrisiko an Bord der Schiffe. Durch Brandmel-deanlagen und 
verbesserte Anforderungen an die Brandeigen-schaften der 
Baumaterialien an Bord der Schiffe soll das Risiko der 
Brandentstehung oder -ausbreitung reduziert werden. Die Erfahrungen 
seit 1994 zeigen, dass sich Schiffsbrände nicht verhindern lassen. 
So gab es mehrere Brände und Explosionen an Bord von 
Fahrgastschiffen. Auch wenn dabei bisher kein grösserer 
Personenschaden entstand, zeigt ein Blick auf die Strasse (Tunnel) 
oder die Seilbahnen, dass Brände zu Katastrophen mit Todesopfern 
führen können. Die Anforderungen an den Rettungsmittelbestand an 
Bord der Fahrgastschiffe sol-len daher erhöht werden, um auch für 
einen solchen Fall gerüs-tet zu sein. Genügt heute ein 
Rettungsmittel für jeden zweiten Fahrgast an Bord, so muss künftig 
für jeden Fahrgast und jedes Besat-zungsmitglied eine Rettungsweste 
an Bord mitgeführt werden. Darüber hinaus muss auf Schiffen, die auf 
den grösseren Seen der Schweiz ganzjährig im Einsatz stehen, in der 
Winterperiode für jede Person an Bord ein Platz in einer 
Rettungsinsel zur Verfügung stehen. Damit soll verhindert werden, 
dass Perso-nen im Winter in eiskaltes Wasser springen müssen, wo 
bereits nach wenigen Minuten der Tod durch Unterkühlung droht. Da 
die Auslastung der Winterschiffe geringer ist als im Sommer, können 
die Unternehmen für die Winterperiode die Fahrgast-zahl an Bord 
reduzieren und so Kosten für die Anschaffung von Rettungsinseln 
klein halten. Dort, wo auch im Winter schnelle Rettung durch andere 
Schiffe oder Rettungskräfte gewährleistet ist, kann auf die 
Rettungsinseln verzichtet werden. Anpassungen für Behinderte Schiffe 
sind beliebte Ausflugsziele, doch ist der Zugang für be- hinderte 
Menschen häufig erschwert. Am 1. Januar 2004 ist das 
Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten, woraus auch ein 
Anpassungsbedarf für Schiffe und Landungsstellen folgt. Mit den 
neuen Bestimmungen werden die spezifischen Anforderungen definiert, 
die Verfahren zu deren Umsetzung bestimmt und die Fristen für die 
Anpassung bestehender Schif-fe und Landungsanlagen geregelt. Das 
Ziel dieser Bestimmungen ist es, behinderten Personen ei-nen 
möglichst ungehinderten Zugang zu den Schiffen zu er-möglichen. Dazu 
werden u.a. die Billetschalter behindertenge-recht gestaltet, 
Stationsnamen und Fahrziele deutlich ange-schrieben, die Qualität 
der Lautsprecher zur Durchsage der Fahrplaninformationen verbessert 
und nicht zuletzt Stolper-schwellen auf ein für behinderte Menschen 
erträgliches Niveau gesenkt. Da Fahrgastschiffe heute in aller Regel 
keine Er-schliessungsfunktion mehr haben sondern dem 
Ausflugsver-kehr dienen, beträgt die Frist für den grössten Teil der 
notwen-digen Anpassung gemäss den gesetzlichen Vorgaben 20 Jah- re. 
Personal Schiffe müssen durch qualifiziertes Personal bedient 
werden. Die immer komplexer werdende Technik an Bord moderner 
Fahrgastschiffe erfordert einen hohen Ausbildungs- und 
Quali-fikationsstandard. Mit den neuen Bestimmungen über 
Ausweis-kategorien und Ausbildungszeiten wird diesem Umstand 
Rech-nung getragen. Zudem wird das sehr engmaschige Ausweis-system 
für Schiffsführer um einige Ausweiskategorien ent-schlackt. Damit 
sollen die Einsatzmöglichkeiten für Schiffsfüh-rer flexibler werden, 
was zu einem Kostensenkungspotenzial für die Unternehmen führt. Auch 
die Ausbildung der Matrosen wird intensiviert und an die veränderten 
Rahmenbedingungen angepasst. Kosten versus Sicherheit Für die 
Schifffahrtsunternehmungen sind die neuen Vorschrif-ten mit 
Zusatzaufwendungen verbunden. Diese treffen mit Sparmassnahmen des 
Bundes zusammen, u.a. mit der im Ent-lastungsprogramm 04 geplanten 
Streichung der Rückerstattung der Mineralölsteuer. Damit die 
Unternehmen nicht alles auf einmal finanzieren müssen, wurden 
Übergangsfristen zur An-passung bestehender Schiffe definiert, die 
eine Verteilung der Kosten über mehrere Jahre ermöglichen. Gemäss 
Berechnun-gen des Bundes, welche auf Preisinformationen der Schiff- 
fahrtsunternehmen basieren, entstehen Kosten für die Anhe-bung des 
Rettungsmittelbestandes von ca. 3,3 Mio. Franken. Diese verteilen 
sich auf eine Frist von 5 Jahren.
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, 031 322 36 43

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