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Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 2001

Bern (ots)

Der Bundesrat hat den Bericht über zolltarifarische
Massnahmen zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der
Bericht enthält die folgenden, im 2. Semester 2001 in Kraft gesetzten
Massnahmen:
  • Wegen Aufhebung des Getreidegesetzes auf den 1. Juli 2001 wurden die Einfuhrbestimmungen für Hartweizen und Brotgetreide neu geregelt. Bei Hartweizen wird auf eine Regelung zur Verteilung des Zollkontingentes verzichtet. Einfuhren innerhalb des Zollkontingentes können mit einer Generaleinfuhrbewilligung der Treuhandstelle der Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter getätigt werden und müssen je Kalenderquartal mindestens zu 64 Prozent zu Mahlprodukten verarbeitet werden. Das Zollkontingent für Brotgetreide hingegen wird versteigert.
  • Aufgrund der BSE- und MKS-Problematik stieg der Bedarf an Geflügelfleisch im Jahre 2001 stark an. Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgt normalerweise auf der Grundlage der Inlandkäufe. Für das letzte Quartal wurde die Möglichkeit geschaffen, an Stelle der Inlandleistung eine Abgabe zu entrichten, weil sich zu jenem Zeitpunkt abzeichnete, dass die Erbringung der Inlandleistung teilweise nicht mehr möglich sein würde.

Kontakt:

Heiko Bolick, seco
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik
Tel. +41/31/322'22'37

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