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Kinderpornografie im Internet - Bilanz drei Jahre nach der ersten landesweiten Operation

(ots)

Bern, 01.09.2005. Mit der Auslösung der Operation Genesis im September 2002 erhielt die Strafverfolgung der Kinderpornografie im Internet eine neue Dimension. Drei Jahre danach sind die Fälle in den Kantonen grösstenteils erstinstanzlich abgeschlossen. Die Operation brachte zudem wichtige Erkenntnisse für die Arbeit von Polizei und Justiz, welche inzwischen umgesetzt sind und angewendet werden. Punktuelle Gesetzesrevisionen sind noch in Arbeit.

Bei der Operation Genesis waren 1092 Hausdurchsuchungen durchgeführt 
worden. Gegen 2000 Computer, 35'000 Datenträger und 14'000 Videos 
wurden sichergestellt und mussten in der Folge ausgewertet werden. 
Insgesamt ergingen in den Kantonen in erster Instanz 198 Urteile mit 
bedingter Freiheitsstrafe und 226 Bussenentscheide. Die 
Freiheitsstrafen reichen bis zu acht Monaten, die Bussen bis zu 
einem Betrag von 25'000 Franken. Zudem wurde den Verurteilten in 
vielen Fällen Verfahrenskosten in der Höhe von mehreren Tausend 
Franken auferlegt. In einzelnen Kantonen wurden die beschlagnahmten 
Computersysteme eingezogen und verkauft; der Erlös ging zum Beispiel 
an die Organisation «Kinderschutz Schweiz». In vielen Fällen wurden 
auch psychotherapeutische Behandlungen oder Schutzaufsicht 
angeordnet.
Von den 893 vorliegenden Strafentscheiden führten mithin rund 47 
Prozent zu einer Verurteilung in erster Instanz. 53 Prozent der 
bisher erledigten Verfahren wurden eingestellt. Hauptgrund für die 
469 Einstellungen war fehlendes Beweismaterial für den strafbaren 
Besitz von Kinderpornografie, wobei in vielen Fällen ersichtlich 
wurde, dass sich illegales Material in den temporären Files befand, 
was auf Grund der damaligen Rechtsprechung indes nicht als Besitz 
gewertet wurde. Die Erfahrungen, welche bei der Operation Genesis 
auf polizeilich- operationeller Ebene gemacht wurden, sind von einer 
Arbeitsgruppe aller Beteiligten unter der Leitung der 
Bundeskriminalpolizei (BKP) systematisch ausgewertet worden. Die 
entsprechenden Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen konnten im 
September 2004, nach verschiedenen kleineren Aktionen, bei einer 
weiteren nationalen Operation namens Falcon ein erstes Mal praktisch 
erprobt werden. Dabei zeigte sich, dass die getroffenen Massnahmen 
griffen.
Im Rahmen von Falcon wurden schweizweit rund 400 Verdächtigte 
überprüft. Bisher liegen 200 erstinstanzliche Strafentscheide zu 
Falcon vor. In 68 Prozent dieser Fälle erfolgten Verurteilungen: 67 
bedingte Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten und 70 Bussen von 
bis zu 18'000 Franken. 63 Verfahren wurden eingestellt.
Die Art und Weise des für Falcon vereinbarten, eng koordinierten 
gemeinsamen Vorgehens von Bund und Kantonen hat sich bewährt und 
dient denn auch künftig als Muster für weitere ähnliche Operationen. 
Wichtigste Punkte dabei:
• Vorbereitung: Dank dem Ende 2003 gebildeten Kommissariat 
Pädophilie, Menschenhandel und Menschenschmuggel (PMM) kann die BKP, 
gemeinsam mit den Spezialisten der Koordinationsstelle zur 
Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK), in der 
Vorbereitungsphase wichtige Vorarbeit zugunsten der Kantone leisten. 
• Zeitliche Koordination: Die Polizeiaktion mit den beteiligten 
Kantonen findet in einem abgestimmten, möglichst engen Zeitfenster 
statt. • Standardisierung: Die Informationserhebung während der 
Operation und damit die Auswertung nach der Operation erfolgt nach 
einheitlichen Kriterien.
Neben diesen polizeilich-operationellen Verbesserungen sind auch 
Anpassungen des Rechts geplant. So soll die strafrechtliche 
Verantwortung der Provider speziell geregelt werden, 
Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei sollen frühzeitig erste 
dringend erforderliche Ermittlungen durchführen können, namentlich 
zur zentralen Erhebung von Informationen. Die Vernehmlassung zu den 
entsprechenden Vorschlägen wird zurzeit ausgewertet.
Insgesamt haben in den letzten drei Jahren koordinierte 
Polizeiaktionen gegen Kinderpornografie zur Überprüfung von über 
1'550 Verdächtigten geführt. Das Kommissariat PMM der BKP 
verzeichnet jährlich rund 700 Geschäftseingänge betreffend 
Kinderpornografie.
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 / 324 13 91
Notiz an die Redaktionen: Am Donnerstag, 08.09.05, orientiert die 
Fachstelle «Schweizerische Kriminalprävention» an einer 
Pressekonferenz um 10 Uhr im Hotel Allegro in Bern über den Start 
einer nationalen Präventionskampagne gegen Kinderpornografie im 
Internet.

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