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Influenza-Pandemieverordnung Rechtsgrundlage zur Vorbeugung einer möglichen Gefahr

(ots)

Der Bundesrat hat eine neue Verordnung erlassen, um für den Fall einer Influenza-Pandemie gerüstet zu sein, die durch ein neues Grippevirus verursacht werden könnte. Die Verordnung regelt die Präventivmassnahmen, die bereits heute zu ergreifen sind, wie die Förderung der Grippeimpfung und die Versorgung mit Medikamenten. Sie nennt ferner die Massnahmen, die im Fall einer drohenden Pandemie oder während einer Pandemie zu treffen sind. Dazu gehört die Zuteilung allfällig vorhandener Impfstoffe und anderer Arzneimittel gegen Influenza gemäss einer Prioritätenliste, sollte eine Verknappung eintreten. Eine neue Pandemie kann jederzeit auftreten, weshalb die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihren Mitgliedstaaten empfohlen hat, sich für ein solches Ereignis zu wappnen. Das Influenzavirus kann genetisch variieren. Bei grösseren, seltenen Variationen bilden sich neue Stämme, die eine weltweite Erkrankungswelle verursachen könnten, da die Bevölkerung nicht oder nur teilweise immun ist. Grippeviren verursachen seit Jahrhunderten regelmässig Epidemien und von Zeit zu Zeit grosse weltweite Pandemien. Als Beispiel sei die Spanische Grippe genannt, die in den Jahren 1918 bis 1920 weltweit 20 bis 40 Mio. Menschenleben forderte. In der Schweiz erkrankte damals rund ein Viertel der Bevölkerung; 25 000 Personen starben. In den Jahren 1957 und 1968 folgten weitere Pandemien geringeren Ausmasses, die sich aber dennoch durch eine hohe Erkrankungsrate und deutlich erhöhte Mortalität auszeichneten. Laut Expertenmeinungen sind pandemische Viren in der Folge von Ausbrüchen des Grippevirus bei Vögeln aufgetreten. Bei der Vogelgrippe in Hongkong im Jahr 1997 sprang das Virus direkt vom Geflügel auf den Menschen über. Weitere Direktübertragungen vom Tier auf den Menschen wurden 1998 und 2003 in Hongkong, 2003 in Holland und seit 2004 in Vietnam und Thailand beobachtet. Die Zunahme der Vogelgrippe in einem noch nie da gewesenen Ausmass in vielen asiatischen Ländern seit 2004 könnte, zusammen mit der Fähigkeit des Vogelgrippevirus, Menschen direkt anzustecken, das Auftreten eines neuen humanen Grippevirus begünstigen. Ein grosser Teil der Menschheit wäre gegen ein solches Virus nicht immun. Dies würde zu einer raschen und grossflächigen Verbreitung des neuen Grippevirus führen, da gegen dieses gegenwärtig noch keine Impfung existiert. Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche für die nötigen Massnahmen auf allen Stufen im Bereich der Pandemieüberwachung, der Prävention sowie der Medikamentenversorgung. Sie beruht auf den Empfehlungen des Pandemieplans, der von einer vom Departement des Innern beauftragten Expertengruppe ausgearbeitet wurde. Dieser Pandemieplan wird regelmässig den neusten Erkenntnissen zur Krankheit und den Empfehlungen der WHO angepasst, welche die weltweite Überwachung der Grippeviren koordiniert.

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Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Hans C. Matter, Leiter Sektion Früherkennung und Epidemiologie, BAG, 
Tel. 031 323 87 06
Jean Louis Zurcher, Kommunikation, BAG, Tel.  031 324 12 95

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