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BVET: 55. Tagung der Walfangkommission (IWC)

(ots)

Die 55. Jahrestagung der IWC, an der eine schweizerische Delegation teilgenommen hat, fand vom 16. bis 19. Juni 2003 in Berlin (Deutschland) statt. Die IWC hat beschlossen, sich in Zukunft vermehrt dem Walschutz anzunehmen. Allerdings ist das Gesprächsklima der IWC nach wie vor schlecht; wirkliche Diskussionen zu Problemen und Anträgen im Hinblick auf eine Einigung werden nicht geführt. Die schweizerische Delegation zeigt sich mit dem Ausgang der Tagung angesichts der verfahrenen Situation innerhalb der IWC befriedigt: Die Walfangkommission hat beschlossen, dass sie sich in Zukunft vermehrt den Gefährdungen der Walbestände durch andere Gefahren als die Bejagung annehmen will. Sie hat beschlossen, einen neuen Ausschuss einzusetzen, der sich verstärkt mit Schutzmassnahmen beschäftigen wird. Allerdings wird dieser Ausschuss nicht von allen Ländern mitgetragen, die in der Kommission vertreten sind. So hat Japan bereits erklärt, dass es sich an den Arbeiten dieses Ausschusses nicht beteiligen werde. Die Schweiz hat dem neuen Ausschuss zugestimmt, da in diesem Fragen angesprochen werden können, die nicht direkt mit dem Fang von Walen zusammenhängen: Die Zerstörung des Lebensraums, chemische Schadstoffe, der Klimawandel, der sogenannte «Beifang» in Fischernetzen und die zunehmenden Störungen durch Lärm sowie die Kollision mit Schiffen gefährden heutzutage die Wale mehr als die Bejagung. Die Errichtung dieses Ausschusses wird deshalb von der Schweiz begrüsst. Die Einsetzung dieses Ausschusses bedeutet aber nicht, dass die Internationale Walfangkommission nun in eine Internationale Walschutzkommission umgewandelt würde: Die Kommission hat nach wie vor die Aufgabe – unter Beachtung, dass die Meeressäuger einen Reichtum darstellen, der den zukünftigen Generationen erhalten werden muss –, die Walfangaktivitäten zu regeln. Die Schweiz wird deshalb die Arbeiten der Kommission für einen neuen Bewirtschaftungsplan weiterhin verfolgen. Die Schweiz ist – wie auch andere Länder – der Überzeugung, dass die Annahme eines einschränkenden Bewirtschaftungsplans, der von allen Ländern eingehalten werden muss, die Situation der Walbestände gegenüber der heutigen Situation verbessern würde. An der diesjährigen Tagung sind allerdings diesbezüglich keine Fortschritte erzielt worden. Die Kommission konnte sich zum wiederholten Male nicht über die Errichtung neuer Schutzgebiete im Südpazifik und im Südatlantik einigen. Die Schweiz hat der Errichtung der neuen Schutzgebiete zugestimmt, da diese – wie bei uns Jagdbanngebiete – den Tieren ein Rückzugsgebiet geben. Die Aufhebung des seit 1986 geltenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang stand nicht zur Diskussion. Auch wurden die Anträge Japans auf die Zuteilung von Quoten für einen Walfang in der Küstennähe abgelehnt. Die Schweizer Delegation bestehend aus dem Delegationsleiter Dr. Thomas Althaus (Bundesamt für Veterinärwesen) und Martin Krebs (EDA, Politische Abteilung III) wünscht sich, dass in Zukunft die Diskussionen der Internationalen Walfangkommission weniger polarisiert sind und sich die Walfangbefürworter und Walfanggegner nicht mehr so unversöhnlich gegenüber stehen und auf Kompromisse einigen können – zum Wohle der Wale. BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst Auskunft: Thomas Althaus, Leiter Artenschutz 031 / 323 85 08

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