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BK: Neuregelung des Vernehmlassungsrechts des Bundes

Bern (ots)

Das Vernehmlassungsrecht des Bundes soll gestrafft,
verwesentlicht und erstmals in einem Gesetz geregelt werden. Dieses 
Vorhaben des Bundesrates wird von den Kantonen, Parteien und 
interessierten Kreisen deutlich unterstützt. Der Bundesrat hat vom 
Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Bundeskanzlei 
beauftragt, eine Botschaft zu Handen des Parlaments auszuarbeiten.
Für die Mehrheit der 76 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und - 
teilnehmer ist die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung 
insbesondere im Hinblick auf neue Kommunikations- und 
Informationstechniken (Stichwort: elektronische Vernehmlassungen) 
unbestritten. Das generelle Ziel der Neuregelung besteht darin, die 
Adressaten von Konsultationen zu untergeordneten Vorhaben zu 
entlasten und ihnen damit zu ermöglichen, sich auf wichtige Vorlagen 
des Bundes zu konzentrieren. Auf diese Weise kann einem wiederholt 
geäusserten Wunsch Rechnung getragen werden. Der Bundesrat will die 
Vernehmlassungen zu wichtigen Vorhaben des Bundes weiterhin selbst 
eröffnen. Sodann soll zu Expertenvorlagen nur ausnahmsweise ein 
Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden, wenn dies im Rahmen 
einer komplexen Vorlage als Zwischenschritt unerlässlich erscheint. 
Schliesslich wird der Kreis der Vernehmlassungsadressaten massvoll 
erweitert. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei beauftragt, gestützt 
auf diese Grundsatzbeschlüsse eine Botschaft zu Handen der 
eidgenössischen Räte auszuarbeiten. Der Bericht über das Ergebnis 
der Vernehmlassung wird unter 
http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html im Internet publiziert.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Bern, 12. November 2003
Für Auskünfte: 
Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht
Leiter der Sektion Recht: Thomas Sägesser (Tel. 031/322 41 51)
Projektleiterin: Katalin Hunyady (Tel. 031/323 05 58)

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