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BK: Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren

Bern (ots)

Gesetzliche Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes
Das Vernehmlassungsverfahren des Bundes soll gesetzlich neu geregelt 
werden. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Entwurf samt 
Erläuterungen in die Vernehmlassung gegeben. Kantone, politische 
Parteien und weitere inter-essierte Kreise können bis Ende April 
2003 dazu Stellung nehmen.
Die rechtliche Regelung des Vernehmlassungsverfahrens ist an die 
geltende Bundesverfassung anzupassen. Dabei soll das Verfahren, wie 
vom Parlament und weiteren Kreisen wiederholt gefordert, gestrafft 
und durch den vermehrten Einsatz neuer Kommunikations- und 
Informationsmittel zeitgemäss und bedürfnisgerecht ausgestaltet 
werden. Und schliesslich ist dem Anliegen nach mehr Transparenz im 
Vernehmlassungsverfahren Rechnung zu tragen.
Die erforderliche Neuregelung erfolgt in einem ersten Schritt im 
Rahmen einer Teilrevision des bestehenden Regierungs- und 
Verwaltungsorganisationsgesetzes. In einem nächsten Schritt wird die 
bestehende Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren aus dem Jahr 
1991 total revidiert. Die jetzigen Vernehmlassungsunterlagen wurden 
von der Bundeskanzlei zusammen mit Vertretungen der Departemente, 
Parteien, Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Wissenschaft 
erarbeitet. Geregelt werden sollen vor allem der Zweck und der 
Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens, die Zuständigkeiten, das 
Teilnahmerecht und der Adressatenkreis, das Öffentlichkeitsprinzip 
sowie Form und Frist.
Die Unterlagen stehen im Internet 
(http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html) und können zudem per 
Post (Bundeskanzlei, Sektion Recht, Marktgasse 52, 3003 Bern) oder 
per Fax (031 / 311 88 95) bestellt werden. Die Vernehmlassungsfrist 
läuft bis zum 30. April 2003.
Schweizerische Bundeskanzlei
Information und Kommunikation
Bern, 23. Januar 2003
Für Rückfragen:
Thomas Sägesser, Schweizerische Bundeskanzlei, Leiter Sektion Recht 
Tel. 031 / 322 41 51
e-mail:  Thomas.Saegesser@bk.admin.ch
Katalin Hunyady, Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht
Tel. 031 / 323 05 58 
e-mail:  Katalin.Hunyady@bk.admin.ch

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