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Kanton Luzern vor grossen finanzpolitischen Herausforderungen

Luzern (ots)

In der jüngsten Vergangenheit hat sich das finanzpolitische Umfeld erheblich verändert. Wachsende Leistungsmengen und zusätzliche finanzielle Verpflichtungen prägen die Ausgabenseite. Im Voranschlag 2014 werden deshalb neben mittelfristigen auch kurzfristige Entlastungsmassnahmen notwendig sein.

Der Luzerner Regierungsrat befasst sich intensiv mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014-2017, welcher auch den Staatsvoranschlag 2014 enthält. Die finanziellen Aussichten erfordern verschiedene Massnahmen. Der Regierungsrat will diese schwierige Situation frühzeitig öffentlich kommunizieren.

Die Budgetverhandlungen des Regierungsrates sind durch den folgenden Kontext geprägt:

1. Einnahmen

- Wegen der schwierigen Konjunkturlage zahlen sich die Investitionen in Steuersenkungen mit einer gewissen Verzögerung aus. Die zu erwartenden Steuereinnahmen für die Planjahre bis 2017 sind stabil, fallen aber weniger hoch aus als im AFP 2013-2016 eingerechnet.

- Gemäss Meldung der eidgenössischen Finanzverwaltung wird der Kanton Luzern 2014 weniger Erträge aus der NFA erhalten als im AFP 2013-2016 eingerechnet. Grund ist insbesondere die Tatsache, dass der Kanton an Steuerkraft (ausgedrückt im steigenden Ressourcenindex) gewonnen hat.

2. Ausgaben

- Auf der Ausgabenseite fallen in vielen Haushaltsbereichen bei den bestehenden Aufgaben Mengenausweitungen an. Beispiele finden sich im Bildungswesen, wo mehr Lehrverträge abgeschlossen werden und mehr Luzerner Studierende Hochschulen besuchen. Ein anderes Beispiel ist die steigende Zahl von Behandlungen komplexer Fälle in den Spitälern. Den steigenden Kosten entsprechen also steigende Leistungen.

- Stark ins Gewicht fallen vom Bundes-Gesetzgeber beschlossene zusätzliche finanzielle Verpflichtungen für den Kanton Luzern, z.B. bei der Spitalfinanzierung.

- Die Investitionsrechnung wurde plafoniert; hier findet kein Wachstum statt.

Massnahmen des Regierungsrates

Die skizzierten Entwicklungen sind für das Budget 2014, aber auch für die Folgejahre eine grosse Belastung. Die Schuldenbremse verpflichtet den Kanton, die Erfolgs- und die Geldflussrechnung innert 5 Jahren auszugleichen. Der Regierungsrat hat deshalb frühzeitig auf die aktuellen Herausforderungen reagiert.

- Mit über 180 Massnahmen im Projekt Leistungen und Strukturen wird der Staatshaushalt 2013 und 2014 gegenüber dem AFP 2012-2015 um rund 57 respektive 111 Millionen Franken wiederkehrend entlastet.174 dieser Massnahmen betreffen die kantonale Verwaltung oder die Gerichte.

- Im aktuellen Budgetprozess legt der Regierungsrat einen strikten Fokus auf das Bremsen des Ausgabenwachstums und die Priorisierung von Aufgaben. Damit konnten zusätzlich zu den 111 Millionen aus "Leistungen und Strukturen" weitere namhafte Verbesserungen erzielt werden.

- Um die Herausforderungen zu meistern, reichen diese Massnahmen aber nach wie vor nicht aus. Trotz eines harten Sparkurses in der Ausarbeitung des Budgets 2014 ist zusätzlich eine vorübergehende Entlastung des Kantonshaushaltes in Form einer befristeten Steuererhöhung notwendig. Der Regierungsrat hat bereits im Jahr 2012 eine Steuererhöhung beantragt. Durch den Aufschub dieser Massnahme und die sich weiter eintrübenden Perspektiven ist der Handlungsbedarf seither noch dringlicher geworden. Der Gesamtregierungsrat wird dem Kantonsrat deshalb erneut eine befristete Steuererhöhung beantragen. Die Details werden an der Medienorientierung zum AFP 2014-2017 Ende Oktober bekannt gegeben.

- Der Regierungsrat hat ausserdem Massnahmen eingeleitet, um das Kostenwachstum auf lange Sicht nachhaltig abzuflachen. Zum einen ist bei BAK Basel ein interkantonales Benchmarking der kantonalen Verwaltung in Auftrag gegeben worden. Es soll Erkenntnisse über mögliche zusätzliche Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen liefern. Zum Anderen lanciert der Regierungsrat für die Periode 2015- 2018 (AFP-Rahmen) eine erneute Überprüfung der Aufgaben und Leistungen im Kanton (Projekt Leistungen und Strukturen II).

Ziel des Regierungsrates ist es, das Wachstum im Kanton Luzern mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Einklang zu bringen und dort stattfinden zu lassen, wo der öffentliche Nutzen am grössten ist. Die Gemeinden sollen durch die Massnahmen nicht belastet werden.

Wertung der bisherigen Haushaltspolitik Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen zieht der Regierungsrat zur Finanz- und Steuerpolitik der vergangenen Jahre folgende Bilanz:

- Von 2001 bis heute ist die Belastung der Steuerpflichtigen um über 20 Prozent gesenkt worden, der Steuerertrag insgesamt ist stabil.

- Ausserdem hat der Kanton Luzern massiv Schulden abgebaut.

- Im selben Zeitraum hat der Kanton Luzern bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung sein Leistungsangebot stark ausgebaut - in allen Aufgabenbereichen, namentlich in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Mobilität.

- Parallel dazu hat der Regierungsrat die staatlichen Leistungen und Ausgaben in mehreren Projekten überprüft und wiederholt die Sparschraube angezogen, einschneidend etwa mit der Reform 06 sowie dem Projekt Leistungen und Strukturen.

- Die Steuerzahler können folglich heute über mehr Mittel selbst verfügen, sie erhalten pro Steuerfranken mehr Leistungen, und der Kantonshaushalt ist gesünder geworden.

- Mit einer ambitionierten Finanz- und Steuerstrategie haben der Kantonsrat und der Regierungsrat den Kanton Luzern in den vergangenen Jahren vorangebracht. Die Strategie ist richtig und erfolgreich. Einen Kurswechsel lehnt der Regierungsrat ab.

- Angesichts der aktuellen Herausforderungen ist hingegen eine Feinjustierung nötig, um Ausgaben und Einnahmen ins Gleichgewicht zu bringen.

- Das bedeutet keine Abkehr von den geltenden finanz- und steuerpolitischen Grundsätzen. Der Kantonsrat wird in der Novembersession 2013 anlässlich der Beratung des Finanzleitbildes Gelegenheit haben, sich erneut intensiv mit diesen Grundsätzen zu befassen.

Kontakt:

Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Finanzdirektor
Tel. 041 228 55 41 (erreichbar heute 13-15 Uhr)
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

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