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Kantonsrätliche Kommission stimmt Zusatzkredit für Seetalplatz zu, lehnt aber eine Änderung des Strassengesetzes ab

Luzern (ots)

Die Kommission Verkehr und Bau des Kantonsrates
(VBK, Vorsitz Josef Dissler, CVP, Wolhusen) stimmt dem Zusatzkredit 
für die Planung des Projekts K 13 Knoten Emmen-Littau (Seetalplatz) 
und der Leistungssteigerung des Gesamtverkehrssystems von Luzern 
Kasernenplatz bis Rothenburg (B 141) zu. Die vom Regierungsrat 
gleichzeitig beantragte Änderung des Strassengesetzes wird dagegen 
abgelehnt. Gutgeheissen werden zudem die Sonderkredite für den 
Hochwasserschutz am Rubibach in der Gemeinde Weggis (B 151) sowie für
die Miete von Büroräumen für die Staatsanwaltschaft in Emmen (B 149).
Die Ermächtigung des Regierungsrates zur Anmietung von Büroräumen für
das Grundbuch- und das Konkurswesen (B 150) wird dagegen 
zurückgewiesen.
Zustimmung zum "Epsilon optimiert"
Bereits am 26. Januar 2009 hat der Kantonsrat hat für die 
verkehrstechnische Planung am und um den Seetalplatz einen 
Sonderkredit von 5,4 Millionen Franken bewilligt. Im Nachgang dazu 
wurde ein Masterplan «Stadtzentrum Luzern Nord» erarbeitet, der die 
Grundlage für eine koordinierte bauliche Entwicklung dieses Raums 
darstellt. Aus dem ursprünglichen Projekt «Epsilon» resultierte nach 
der Überprüfung der städtebaulichen Chancen die Lösung «Epsilon 
optimiert», die gegenüber «Epsilon» im Hinblick auf eine optimale 
Siedlungsentwicklung zu einem Stadtzentrum Luzern Nord zusätzliche 
Elemente aufweist. Sämtliche Beteiligten sind überzeugt, dass die 
Variante «Epsilon optimiert» dem bisherigen Projekt vorzuziehen ist, 
weshalb der Zusatzkredit als sachgerecht und zweckmässig beurteilt 
wird.
Keine Gesetzesänderung
Da die Lösung «Epsilon optimiert» den Gemeinden Emmen und Luzern 
einen Zusatznutzen in Form einer neuen infrastrukturellen Grundlage 
für die Entwicklung zu einem Stadtzentrum Luzern Nord bringt, 
beantragte die Regierung eine Aufteilung der Mehrkosten zwischen dem 
Kanton und den Gemeinden. Als Grundlage dafür wurde eine Änderung des
Strassengesetzes vorgeschlagen. Der Stadtrat Luzern und die 
Gemeinderäte von Emmen und Littau lehnten diese Finanzierungslösung 
bisher ab. Die Kommission führte in diesem Zusammenhang eine Anhörung
mit den betroffenen Gemeinden sowie einer Vertretung des Verbandes 
Luzerner Gemeinden durch. Die VBK lehnt die Anpassung des 
Strassengesetzes einstimmig ab. Einerseits bekundet sie Mühe, den 
Mehrwert spezifisch der Stadt Luzern und der Gemeinde Emmen 
zuzuweisen, weil letztlich ein grösseres Gebiet davon profitiert. 
Andererseits befürchtet die Kommission, dass von dieser auf den 
Einzelfall konzipierten Lösung letztlich auch zahlreiche andere, 
künftige Pro jekte im Kanton betroffen würden. Aus all diesen Gründen
will man nicht in die bestehende Aufgabenteilung eingreifen.
Hochwasserschutz Weggis
Das Hochwasserschutzprojekt in Weggis basiert auf dem 
Massnahmenkonzept zur Bewältigung von Naturgefahren in der Gemeinde 
Weggis. Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass
mit der Vorlage ein optimaler Hochwasserschutz für einen grossen Teil
des Siedlungsgebietes von Weggis sichergestellt werden kann. Die 
vorgenommene Reduktion des Gesamtprojektes ist nachvollziehbar. Der 
VBK ist es jedoch ein Anliegen, dass die komplexe Projektstruktur und
Etappierung respektive die mittlerweile daran vorgenommenen 
Anpassungen noch konsequenter kommuniziert werden.
Staatsanwaltschaft wird neu untergebracht
Bei der Mietvorlage für die Staatsanwaltschaft in Emmen geht es um
die Unterbringung einer Abteilung der neu organisierten 
Staatsanwaltschaft. Die Reorganisation ist Bestandteil der Umsetzung 
der einheitlichen eidgenössischen Strafprozessordnung. Örtlich gelten
die Eckwerte der Spezialkommission Struko. Die VBK beurteilt die 
vorgeschlagene Lösung aufgrund der bestehenden Vorgaben als sinnvoll 
und kostenmässig vertretbar. Bei solch grösseren Projekten ist 
künftig jedoch zwingend auch die Realisierung von Objekten im 
Eigentum des Kantons zu prüfen. Ferner ist es der Kommission 
mehrheitlich ein Anliegen, dass bei der Bereitstellung von eigenen 
Arbeitsplätzen für Teilzeitangestellte Zurückhaltung geübt wird.
Keine Gründe für Ausnahmeregelung
Nachdem anhand der Mietbotschaft für die Staatsanwaltschaft 
aufgezeigt werden kann, dass die parlamentarische Behandlung innert 
relativ kurzer Zeit möglich ist, erachtet die VBK die Ermächtigung 
des Regierungsrates zur Anmietung von Büroräumen für das Grundbuch- 
und das Konkurswesen als nicht notwendig. Die Projekte sind konkret 
auszuarbeiten und anschliessend dem Parlament vorzulegen. Für eine 
Ausnahmeregelung sieht die Kommission keine Gründe, weshalb sie die 
Vorlage zurückweist.
Die Vorlagen werden an der Maisession 2010 des Kantonsrates 
beraten.

Kontakt:

Josef Dissler, Präsident VBK
Mobile: +41/79/674'80'81

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