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SPERRFRIST 3.5.2010, 17.00: Neue Pflegefinanzierung entlastet pflegebedürftige Personen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Botschaft für ein Gesetz
über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung 
verabschiedet. Das Pflegefinanzierungsgesetz setzt die vom Bund per 
1. Januar 2011 beschlossene Neuordnung der Pflegefinanzierung im 
Kanton Luzern um. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung regelt zur 
Hauptsache die Aufteilung der Kosten der Langzeitpflege (Spitex, 
Pflegeheime) und der neu vorgesehenen Akut- und Übergangspflege auf 
Patientinnen und Patienten, Krankenversicherer und öffentliche Hand. 
Der Bund verfolgt mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung zwei 
Ziele: Zum einen soll die wirtschaftlich schwierige Situation 
bestimmter pflegebedürftiger Personen verbessert werden, zum anderen 
soll die Krankenversicherung finanziell nicht durch altersbedingte 
Pflegeleistungen zusätzlich belas tet werden.
Nach dem Pflegefinanzierungsgesetz sollen im Kanton Luzern die 
Gemeinden für die Finanzierung des auf die öffentliche Hand 
entfallenden Anteils der Pflegekosten aufkommen. Dies entspricht der 
geltenden Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden, führt 
allerdings für die Gemeinden zu Mehrkosten von 39,9 Millionen Franken
jährlich. Obwohl der Kanton durch die Neuordnung der 
Pflegefinanzierung indirekt um 5 Millionen Franken entlastet wird, 
ist eine finanzielle Mitbeteiligung nicht vorgesehen. Denn im 
Aufgabenbereich des Kantons werden ab 2012 aufgrund der neuen 
Spitalfinanzierung Kosten von schätzungsweise 45 Millionen Franken 
anfallen, an welchen sich die Gemeinden ihrerseits nicht werden 
beteiligen müssen. Ein Ausgleich von überdurchschnittlichen 
Belastungen einzelner Gemeinden durch die Neuordnung der 
Pflegefinanzierung soll jedoch im Rahmen der anstehenden Revision des
kantonalen Finanzausgleichs geprüft werden.
Das Pflegefinanzierungsgesetz sieht weiter vor, dass den 
pflegebedürftigen Personen der nach Bundesrecht maximal zulässige 
Beitrag an den Pflegekosten überwälzt wird (Spitex: Fr. 15.95/Tag; 
Pflegeheim: Fr. 21.60/Tag). Damit werden die pflegebedürftigen 
Personen gesamthaft immer noch um rund 26 Millionen Franken jährlich 
gegenüber heute entlastet. Kein Eigenbeitrag wird für die Spitex- 
Pflege bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren geschuldet.Das 
Gesetz sieht weiter Massnahmen zur Bekämpfung des sich abzeichnenden 
Mangels an Pflegepersonal vor.
Das Gesetz wird voraussichtlich im Kantonsrat im Juni in erster 
Lesung behandelt.
Hinweis an die Medien: Bitte beachten Sie die Sperrfrist bis heute
Montag, 3.5.2010, 17.00 Uhr.

Kontakt:

Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81

Alexander Duss
Rechtsdienst Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'60'95

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