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Anpassung zahlreicher liechtensteinischer Sanktionsverordnungen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am Dienstag, 30. September 2025, die Anpassung von 35 Sanktionsverordnungen beschlossen mit dem Ziel, die Bereitstellung humanitärer Unterstützung zu verbessern und Bestimmungen im Bereich der Finanzsanktionen zu vereinheitlichen. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 9. Dezember 2022 entschieden, bedeutende Erleichterungen in Bezug auf die Bereitstellung humanitärer Unterstützung in Staaten oder Kontexten, welche UN-Sanktionen erliegen, einzuführen. Bereits im Mai 2023 hat Liechtenstein diese Erleichterungen in allen entsprechenden Sanktionsregimen umgesetzt. Mit den nun beschlossenen Anpassungen weitet die liechtensteinische Regierung diese Massnahmen auch auf die von der EU autonom nachvollzogenen Sanktionsregime aus und harmonisiert die Formulierungen in Bezug auf den Schutz humanitärer Aktivitäten.

Im gleichen Zug werden auch Massnahmen im Bereich der Finanzsanktionen präzisiert und vereinheitlicht. Dies betrifft unter anderem Regelungen zur Gutschrift von Geldern auf gesperrten Konten und Meldepflichten für Finanzintermediäre. Mit den Anpassungen werden auch Vorgaben der FATF (Financial Action Task Force) in den relevanten Sanktionsregimen umgesetzt.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Thomas Bischof, Generalsekretär
T +423 236 60 39
thomas.bischof@regierung.li

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