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Vernehmlassungsbericht: Vereinfachte Börsennotierung für Unternehmen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 6. Mai 2025, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Wertpapierdienstleistungsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes, des Handelsplatz- und Börsegesetzes, des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes, des EWR-Marktmissbrauchsverordnung-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze genehmigt.

Die Anpassungen dienen zum einen der Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/2811 und (EU) 2024/2810 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 und zum anderen der Durchführung der grundsätzlich direkt anwendbaren Verordnung (EU) 2024/2809 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024.

Die Anpassungen zielen darauf ab, die Vorschriften für die Börsennotierung von Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, an Handelsplätzen zu vereinfachen und gleichzeitig Transparenz, Anlegerschutz und Marktintegrität zu wahren. Für die Entscheidung eines Unternehmens an die Börse zu gehen, spielen, neben anderen Faktoren, regulatorische Anforderungen und die damit verbundenen Kosten und der Aufwand eine wesentliche Rolle. Mit der gegenständlichen Vorlage soll einerseits der regulatorische Aufwand dort verringert werden, wo er als übermässig hoch angesehen wird und andererseits die gesellschaftsrechtliche Flexibilität erhöht werden. Durch eine Notierung an öffentlichen Märkten können Unternehmen ihre Anlegerbasis diversifizieren, ihre Abhängigkeit von der Bankfinanzierung verringern, leichteren und kostengünstigeren Zugang zu zusätzlichem Eigenkapital und Fremdkapital (durch Zweitplatzierungen) erhalten sowie ihren Bekanntheitsgrad steigern.

Die Richtlinien (EU) 2024/2810 und (EU) 2024/2811 sowie die Verordnung (EU) 2024/2809 befinden sich derzeit im EWR-Übernahmeverfahren. Das Inkrafttreten der entsprechenden EWR-Übernahmebeschlüsse ist derzeit noch nicht absehbar.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 18. August 2025.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 7437
Eve.Beck@regierung.li

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