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Vernehmlassungsbericht zur Umsetzung der Motion zur Öffnung der Ehe für alle verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Ehegesetzes, des Partnerschaftsgesetzes und des Personen- und Gesellschaftsrechts zur Umsetzung der Motion zur Öffnung der Ehe für alle verabschiedet.

Die Motion zur Öffnung der Ehe für alle wurde seitens des Landtages am 2. November 2022 an die Regierung überwiesen. Darin wurde die Regierung beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesänderung vorzulegen, um die zivilrechtliche Ehe für alle zu öffnen, ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Alle noch bestehenden rechtlichen Unterschiede zwischen gleich- und gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sollten beseitigt werden.

Mit der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage wird diesem Anliegen nachgekommen und vorgeschlagen, das Ehegesetz dahingehend abzuändern, dass das Rechtsinstitut der zivilrechtlichen Ehe künftig gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichermassen offensteht.

Um die fristgerechte Umsetzung der Motion zu gewährleisten, versteht sich die gegenständliche Vorlage als sogenannte "Kernvorlage". Das bedeutet, dass vorerst ausschliesslich die wesentlichsten Gesetze wie das Ehegesetz, das Partnerschaftsgesetz und das Personen- und Gesellschaftsrecht - soweit notwendig - abgeändert werden. Die weiteren (Neben-)Gesetze, welche Bezug auf das Rechtsinstitut der Ehe nehmen, sollen nicht mittels dieser Vorlage angepasst, sondern von den Gerichten und der Praxis künftig sinngemäss angewendet werden.

Nach der Öffnung der Ehe für alle können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch weitergeführt werden. Darüber hinaus soll Paaren, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre eingetragene Partnerschaft durch ein einfaches Verfahren in eine Ehe umzuwandeln.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 10. Oktober 2023.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 6442
justiz@regierung.li

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