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Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Bezug auf das Vereinsrecht

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 4. Juli 2023, den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) in Bezug auf das Vereinsrecht verabschiedet.

Die Vorlage soll die Transparenz von Vereinen, die überwiegend Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke im Ausland sammeln oder verteilen, verbessern sowie letztlich dazu beitragen, das Bewusstsein dieser Vereine für Missbrauchsmöglichkeiten im Bereich der Terrorismusfinanzierung zu stärken.

Zu diesem Zweck sollen die genannten Vereine zur Eintragung in das Handelsregister und damit gleichzeitig auch zur Bestellung eines qualifizierten Vorstandsmitgliedes, einer sogenannten Art. 180a-Person, verpflichtet werden. Zudem sollen sie ein Mitgliederverzeichnis führen sowie die Angaben und zugehörigen Belege während zehn Jahren aufbewahren müssen. Selbiges soll neu auch für revisionspflichtige Vereine gelten. Dabei soll es jedoch möglich sein, dass sich gemeinnützig tätige Vereine im Einzelfall auf Antrag von der Eintragungspflicht ausnehmen lassen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Vereine mit reinem Inlandsbezug ohne Sammel- bzw. Verteiltätigkeit von Geldern im Ausland für gemeinnützige Zwecke, wie beispielsweise klassische Sport- und Freizeitvereine, fallen nicht unter die neuen Bestimmungen.

Weitere Änderungen betreffen alle Verbandspersonen. So soll eine Aufbewahrungspflicht für die sogenannten Gründungsdokumente einschliesslich deren Änderungen am Sitz der Gesellschaft vorgesehen werden. Zudem sind diese Gründungsdokumente sowie sämtliche weiteren auf spätere Änderungen dieser Dokumente bezüglichen Unterlagen auch nach Auflösung und Liquidation für eine Dauer von zehn Jahren im Inland zu verwahren. Die Missachtung dieser Aufbewahrungspflichten soll sanktioniert werden können.

Die Mehrheit der Änderungen erfolgt aufgrund des fünften Moneyval-Länderberichts vom Mai 2022, der am 29. Juni 2022 veröffentlicht wurde und in dem Liechtenstein insgesamt sehr gut bewertet wurde.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. Oktober 2023.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li

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