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Machbarkeit der Rheinaufweitung nachgewiesen

Vaduz (ots)

Die technische Machbarkeit einer Rheinaufweitung im Gebiet Sevelen-Vaduz ist grundsätzlich gegeben. Zu diesem Schluss kommen die durchgeführten Studien zur Gewässermorphologie und zum Grundwasser sowie die Raumanalyse. An der Begleitgruppensitzung vom 31. Mai haben die Projektverantwortlichen die Anliegergemeinden sowie die Bürgergenossenschaft Vaduz und die Ortsgemeinde Sevelen über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien informiert.

Grundvoraussetzung für eine Umsetzung des Aufweitungsprojekts ist neben der nun nachgewiesenen technischen Realisierbarkeit die Zustimmung der Grundeigentümer auf beiden Seiten des Rheins. Diesbezüglich präsentiert sich die Ausgangslage unterschiedlich. Die Bürgergenossenschaft Vaduz möchte den Boden bis auf Weiteres der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stellen. Neben dem Verlust an landwirtschaftlich nutzbarem Boden stellen auf der liechtensteinischen Rheinseite insbesondere die vorhandenen Nutzungskonflikte mit der Wasserversorgung (rechtskräftiges Gewässerschutzareal "Neufeld Vaduz") eine Herausforderung dar. Demgegenüber zeigt sich auf Seveler Seite, dass dort die Aufweitung früher realisiert werden kann. Vorteilhaft wirkt sich insbesondere aus, dass sich der benötigte Boden im Eigentum des Kantons St.Gallen befindet. Deshalb geht die Projektplanung davon aus, dass vorerst die Aufweitung auf Schweizer Seite vorangetrieben werden soll nach dem Grundsatz: Gemeinsam planen, etappiert realisieren. Dieses Vorgehen wird auch beim zweiten Aufweitungsprojekt im Gebiet Schaan-Buchs-Eschen angewendet, allerdings unter umgekehrten Vorzeichen bzw. dem früheren Beginn auf Liechtensteiner Seite, weil auf der gegenüberliegenden Rheinseite noch verschiedene technische Hindernisse zu überwinden sind.

Ausarbeitung eines Vorprojekts wird geprüft

Der Lenkungsausschuss mit Vertretern des Kantons St.Gallen und des Fürstentums Liechtenstein hat aufgrund der positiven Ergebnisse der Machbarkeitsstudien beschlossen, die Ausarbeitung eines Vorprojekts für die Aufweitung Sevelen-Vaduz prüfen zu lassen. Bevor darüber entschieden wird, sollen verschiedene Rechts- und Verfahrensfragen, die Projektorganisation sowie der Kostenvoranschlag und Kostenschlüssel geklärt werden. Auf dieser Grundlage ist geplant, dass die involvierten Gremien und Grundeigentümer über die Ausarbeitung eines Vorprojekts befinden werden.

Pressekontakt:

Amt für Bevölkerungsschutz
Emanuel Banzer, Leiter
T +423 236 68 56
emanuel.banzer@llv.li

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