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Regierung verabschiedet Vernehmlassungsberichte zur Neukonzeption des Aufsichtsrechts für Banken und Wertpapierfirmen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. Mai 2023 mehrere Vernehmlassungsberichte zur Neukonzeption des für Banken und Wertpapierfirmen geltenden Aufsichtsrechts verabschiedet.

Im Jahr 2019 wurde die Struktur des EWR-Aufsichtsrecht für Banken und Wertpapierfirmen grundlegend geändert. Durch die Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (IFR) und der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD) erfolgte eine systematische und inhaltliche Trennung des prudentiellen Aufsichtsrechts für Wertpapierfirmen vom prudentiellen Aufsichtsrecht für Banken. Mit den nun verabschiedeten Vorlagen beabsichtigt die Regierung, das geltende Aufsichtsrecht für Banken und Wertpapierfirmen inhaltlich und systematisch weitestgehend an die EWR-rechtlichen Grundlagen anzupassen und die Komplexität der einschlägigen Gesetze zu verringern. Die Regierung folgt damit einem Wunsch der Finanzmarktverbände.

Die Neukonzeption der gesetzlichen Grundlagen umfasst eine Totalrevision des Bankengesetzes (BankG), den Erlass eines Wertpapierdienstleistungsgesetzes (WPDG), eines Wertpapierfirmengesetzes (WPFG), eines Handelsplatz- und Börsegesetzes (HPBG), eine Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie Abänderungen zahlreicher anderer Nebenerlasse. Das vorliegende Projekt ist folglich eines der grössten und bedeutendsten Gesetzgebungsprojekte der Regierung in den letzten Jahren im Bereich der Finanzmarktregulierung.

Im Rahmen der Totalrevision wird das BankG inhaltlich entflochten und soll nur noch die Vorschriften der prudentiellen Aufsicht über Banken enthalten. Die Vorschriften der Wohlverhaltensaufsicht, die Banken und Wertpapierfirmen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen einzuhalten haben, sollen sich zukünftig in einem eigenen Gesetz, dem WPDG befinden.

Das WPFG wird die prudentiellen Anforderungen an Wertpapierfirmen, die keine Vermögensverwaltungsgesellschaften nach dem VVG sind, regeln. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Überführung der Bestimmungen zu Wertpapierfirmen aus dem bisherigen BankG sowie um die Durchführung der IFD.

Das HPBG enthält umfassende prudentielle Regelungen an Marktbetreiber von geregelten Märkten, im Gesetz bezeichnet als Börseunternehmen. Zudem werden im HPBG zukünftig der Betrieb von alternativen Handelsplätzen wie multilaterale und organisierte Handelssysteme (MTF und OTF), die systematische Internalisierung und der algorithmische Handel reguliert. Erstmals wird in Liechtenstein auch die Zulassung von Finanzinstrumenten zur amtlichen Kotierung an einer Börse sowie ergänzende Pflichten von Emittenten geregelt. Das HPBG komplettiert in diesem Sinne die vom BankG überführten Bestimmungen zu Handelsplätzen.

Die Schaffung des WPFG, des HPBG bzw. die Totalrevision des BankG mit der damit verbundenen Bereinigung um Vorschriften für Wertpapierfirmen bringt auch weiteren Anpassungsbedarf im VVG, das bereits einer Novellierung unterzogen wird, mit sich. Vornehmlich werden Verweisänderungen vorgenommen. Auch führen Bestrebungen nach einer Harmonierung von Regelungswortlauten zwischen dem VVG und dem WPFG zu Anpassungen.

Die Vernehmlassung endet am 3. August 2023.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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