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Mittlere Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2023 steigt um 3.9%

Vaduz (ots)

Das Amt für Gesundheit hat die von den Krankenkassen vorgeschlagenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2023 auf Basis der Kostenentwicklung und der vorgelegten Budgets der Kassen überprüft und zur Kenntnis genommen. Die mittlere Prämie mit allen Kostenbeteiligungsvarianten steigt für erwachsene Versicherte gegenüber dem Vorjahr um 3.9%.

Die Krankenkassen haben beim Amt für Gesundheit fristgerecht ihre Budgets für das Geschäftsjahr 2023 zusammen mit den geplanten Änderungen der Beiträge der Versicherten (Prämien) eingereicht. Das Amt für Gesundheit hat die Budgets sowie die geplanten Prämien für 2023 der einzelnen Kassen auf deren Plausibilität geprüft und keinen Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen festgestellt.

Die durchschnittliche Erwachsenenprämie mit Unfalldeckung und gesetzlicher (minimaler) Kostenbeteiligung beträgt für das Jahr 2023 CHF 359 pro Monat. Sie liegt damit um rund CHF 13.50 pro Monat über der Durchschnittsprämie des Vorjahres. Die mittlere Prämie für Erwachsene Versicherte beläuft sich im Jahr 2023 auf CHF 329.20 (mit und ohne Unfalldeckung). Sie berücksichtigt auch die freiwillig gewählten höheren Kostenbeteiligungsmodelle und ist daher entsprechend tiefer. Bei allen drei Kassen steigt die Erwachsenenprämie mit ordentlicher Kostenbeteiligung und Unfalldeckung in unterschiedlichem Ausmass, und zwar zwischen 3.1% und 8.2%.

Prämien und Reserven

Die Kassen haben die aufgrund der Kostenentwicklung notwendige Prämienanpassung zum Teil durch einen Abbau von Reserven abgemildert. Alle Kassen halten die gesetzlichen Vorschriften betreffend die Reserven trotzdem weiterhin ein. Diesen zufolge müssen jederzeit mindestens 15% der Bruttoleistungen als Sicherheitsreserve und für den Ausgleich von Kostenschwankungen vorhanden sein. Bei stark steigenden Kosten können sich die vorhandenen Reserven jedoch schnell dieser Untergrenze annähern. Bei vergleichsweise kleinen Kassen ist das Schwankungsrisiko zudem erhöht. In Liechtenstein gibt es keine Vorgaben über die maximal zulässige Höhe von Reserven. In der Schweiz, wo solche Vorgaben existieren, halten die Kassen zum Vergleich etwa das Doppelte der liechtensteinischen Mindestvorgabe als Reserven. Etwa auf diesem Niveau bzw. leicht darunter kommen die Reserven der liechtensteinischen Kassen in den eingereichten Budgets 2023 zu liegen.

Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien mit Berücksichtigung der gesetzlichen und der freiwillig höheren Kostenbeteiligungen. Er beläuft sich im Jahr 2023 auf CHF 156.50 pro Monat (2022 CHF 150.50) für Erwachsene. Bei Jugendlichen beträgt er die Hälfte davon und somit CHF 78.25. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

Weiterhin durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz

Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung liegt 2023 um CHF 155 pro Monat oder CHF 1'860 pro Jahr unter jener der Schweiz. In der Schweiz werden die Prämien nicht durch einen Staatsbeitrag an die Kassen subventioniert. Im Gegensatz zur Schweiz sind in Liechtenstein Kinder zudem vollständig von der Krankenkassenprämie befreit. Kinder und Jugendliche zahlen ausserdem keine Kostenbeteiligung, so dass für Familien im Vergleich eine zusätzliche Entlastung besteht.

Die Prämien der in Liechtenstein zugelassenen Krankenkassen sind in einer Übersicht auf der Homepage des Amts für Gesundheit www.ag.llv.li abrufbar.

Prämien- und Kostenentwicklung

Nach mehreren Jahren praktisch ohne Kostenwachstum in der OKP sind die Bruttoleistungen ab 2019 wieder angestiegen. In den zwölf Monaten von August 2021 bis Juli 2022 betrug der Zuwachs der OKP-Leistungen 3.4%. Die mittlere Prämie ist in den letzten Jahren mehrmals hintereinander gesunken bzw. nur leicht angestiegen. Auf 2023 ist nun erstmals wieder ein deutlicherer Prämienanstieg erforderlich, der die steigenden Kosten abbildet.

Es wird weiterhin eine grosse Herausforderung sein, die Kostenentwicklung unter Kontrolle zu halten. Die Kosten sind massgeblich für die Entwicklung der Prämien. Die geschaffenen und in den letzten Jahren verbesserten Werkzeuge im Bereich der Kostensteuerung müssen hierzu konsequent angewendet und weiterentwickelt werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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