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Stellungnahme zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vorlage soll im Juni vom Landtag in zweiter Lesung behandelt werden.

Die Abänderungen dienen unter anderem der Präzisierung und Vereinfachung einzelner Bestimmungen sowie der Beseitigung von Gesetzeslücken und Rechtsunklarheiten bei der praktischen Anwendung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR). So werden beispielsweise die Bestimmungen über die Gläubigeraufrufe (Schuldenrufe) vereinfacht, indem diese neu durch das Amt für Justiz im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Ausserdem wird die Verpfändung von Inhaberaktien geregelt sowie eine absolute Verjährungsfrist im Bereich der Haftung von Organen eingeführt.

Zudem wird mit der Vorlage bestimmten praktischen Bedürfnissen bei der Anwendung des PGR entsprochen. Dies betrifft vor allem die Möglichkeit, auch nach Ablauf des bis Ende Juni befristet geltenden Covid-19-VJBG Versammlungen des obersten Organs und anderer Organe ohne physische Anwesenheit der Teilnehmenden bzw. ohne physische Anwesenheit sämtlicher Teilnehmenden abzuhalten.

In der Stellungnahme werden die Fragen beantwortet, die im Landtag anlässlich der ersten Lesung der Vorlage im April gestellt wurden.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
Tel. +423 236 64 42

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