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COVID-19: Regierung plant Massnahmenpaket für eine sichere Weihnachtszeit

Vaduz (ots)

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Fallzahlen und der geplanten Verschärfung der Massnahmen gegen Covid-19 in der Schweiz plant die Regierung, ab kommendem Dienstag, 7. Dezember 2021 zusätzliche Massnahmen in Liechtenstein einzuführen. Zum geplanten Paket gehören unter anderem eine Zertifikatspflicht bei allen Veranstaltungen ungeachtet der Teilnehmerzahl sowie bei privaten Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Die Personengrenze für Veranstaltungen ohne Zertifikat im Freien wird auf 300 gesenkt. Zudem soll die Gültigkeit von PCR-Tests von 72 auf 48 und von Antigen-Schnelltests von 48 auf 24 Stunden reduziert werden.

Das massive Wachstum der Fallzahlen konnte zwar eingedämmt werden, die täglichen Fallzahlen bewegen sich aber weiterhin auf sehr hohem Niveau: Der 7-Tages-Durchschnitt beträgt aktuell 52.3 Fälle pro Tag, was einer 7-Tages-Inzidenz von 945 entspricht. Mit 71 gemeldeten Fällen am Dienstag wurde diese Woche ein neuer Rekordwert seit Beginn der Covid-19-Pandemie verzeichnet. Aktuell sind 360 Personen aktiv erkrankt, 460 Personen sind in Quarantäne. Vor diesem Hintergrund erachtet es die Regierung als unausweichlich, die Massnahmen nachzuschärfen, um die Fallzahlen zu reduzieren und damit das Gesundheitswesen zu entlasten.

Boosterimpfungen vor Weihnachten

Das Angebot einer Boosterimpfung für alle Personen, die vor Ende Juni 2021 zweitgeimpft worden sind, noch vor Weihnachten, ist ein Element der kurzfristigen Pandemiebekämpfung. Dadurch sollen die bereits geimpften Personen zusätzlich vor einer Ansteckung geschützt werden und der vorhandene Schutz vor einer schweren Erkrankung soll wieder erhöht werden. Bei der Planung der Feierlichkeiten zu Weihnachten und zum Jahreswechsel sollte jedoch bedacht werden, dass nach der Impfung einige Tage bis zwei Wochen vergehen können, bis der Impfschutz wieder komplett aufgebaut ist. Das Gleiche gilt für Personen, die sich erst in diesen Tagen entschieden haben, sich impfen zu lassen.

Zertifikatspflicht wird ausgeweitet

Die am 23. November 2021 beschlossene Ausweitung der Maskenpflicht auf alle Innenräume und Veranstaltungen sowie am Arbeitsplatz bleibt unverändert bestehen. Neu soll die Zertifikatspflicht auf alle Veranstaltungen in Innenräumen ausgeweitet werden; bislang galt diese erst ab 50 Personen. Ausgenommen bleiben weiterhin religiöse Veranstaltungen und Bestattungsfeiern sowie Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 50 Personen. Hier gilt weiterhin das Schutzkonzept mit Masken und Abstandhalten. Die Grenze für die Zertifikatspflicht von Veranstaltungen im Aussenbereich wird von 1'000 auf 300 Personen gesenkt. Nachdem im privaten Bereich bislang keine Beschränkungen galten, sollen nun auch diese voraussichtlich vermehrt stattfindenden Treffen sicherer gemacht werden: Bei allen privaten Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gilt für die Teilnehmenden zukünftig eine Zertifikatspflicht - sie müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Weitere Einschränkungen werden in Abstimmung mit der Schweiz geprüft und gegebenenfalls übernommen.

Einschränkung der Gültigkeit von Tests

Einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherheit von Veranstaltungen sowie in der Gastronomie soll die Verkürzung der Gültigkeit von Covid-19-Tests leisten. PCR-Tests sollen künftig nur noch 48 statt 72 Stunden gültig sein, die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests soll von 48 auf 24 Stunden reduziert werden.

Vorzeitiger Beginn der Schulferien an Weihnachten

Aktuell wird ein höheres Infektionsgeschehen unter Kinder und Jugendlichen verzeichnet. Dementsprechend gab es auch in den Schulen viele Fälle von Isolation und Quarantäne bei Schülerinnen und Schülern sowie bei Lehrpersonen. Um die Wahrscheinlichkeit von Infektionen vor Weihnachten zu verringern, wird der Beginn der Weihnachtsferien auf den 20. Dezember vorverlegt. Gleichzeitig werden auch Vereine und Freizeitangebote im Kinder- und Jugendbereich angehalten, ihr Programm kurz vor Weihnachten zu reduzieren oder abzusagen, um Ansteckungen von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit zu vermeiden.

Wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen werden verlängert

Von den Unterstützungsleistungen im Rahmen der Massnahmenpakete stehen bis Ende Jahr noch die Corona-bedingte Kurzarbeitsentschädigung, der Härtefall-Zuschuss sowie das Covid-19-Taggeld zur Verfügung.

Da die aktuelle Situation und die weiteren Entwicklungen nach wie vor mit grossen Unsicherheiten verbunden sind, werden die Wirtschaftshilfen erneut verlängert, um den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu geben und die wirtschaftlichen Folgen der in Liechtenstein und vielen anderen Ländern verschärften Massnahmen abzufedern.

Der Landtag hat am Donnerstag, 2. Dezember 2021 einer Verlängerung der Sonderregeln für die Kurzarbeitsentschädigung bis maximal Ende Juni 2022 zugestimmt. Die Regierung beabsichtigt, zunächst eine Verlängerung um drei Monate bis Ende März 2022 per Verordnung zu beschliessen. Ebenso ist für das erste Quartal 2022 eine Verlängerung des Härtefall-Zuschusses für Unternehmen von besonders betroffenen Branchen geplant. Dazu gehören insbesondere die Gastronomie und Hotellerie sowie die Eventbranche. Auch das COVID-19-Taggeld soll entsprechend verlängert werden.

Ausblick ins neue Jahr

Per Ende Jahr erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die bis Ende Juni geimpft worden sind, die Möglichkeit einer Boosterimpfung. Das Impfprogramm wird im Januar 2022 fortgesetzt. Der Fokus gilt dabei den Boosterimpfungen von Personen, die ihre Zweitimpfung im Juli 2021 erhalten haben. Auch Erst- und Zweitimpfungen werden im Impfzentrum weiterhin angeboten. Noch unklar ist, wann die Zulassung der Impfstoffe für Kinder ab 5 Jahren erfolgt; diese werden ihre Impfungen ebenfalls im neuen Impfzentrum erhalten, sobald die Zulassung erfolgt ist. Parallel zu diesen Prozessen wird die Regierung die epidemiologische Lage überwachen und gegebenenfalls über Anpassungen der Massnahmen entscheiden. Ausserdem werden die rechtlichen Grundlagen für die allfällige Einführung eines Impfobligatoriums abgeklärt und mit den Wirtschaftsverbänden wird die Einführung erweiterter 3G- und 2G-Regeln diskutiert.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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