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Ausnahmen von der Kontaktquarantäne für geimpfte Personen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Mai 2021 eine Abänderung der Covid-19-Verordnung beschlossen. Damit werden vollständig geimpfte Personen von der Kontaktquarantäne ausgenommen.

Bereits seit einiger Zeit gilt die Regelung, dass von Covid-19 genesene Personen von der Kontaktquarantäne ausgenommen sind. Künftig sind auch Personen nach einem engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person von der Kontaktquarantäne befreit, wenn sie vollständig geimpft sind, also zwei Impfdosen erhalten haben und seit der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind.

Da die Impfung keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung bietet, ist es weiterhin wichtig, die Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die neue Regelung bzw. Befreiung betrifft nicht die Quarantänepflicht einreisender Personen. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen weiterhin in Isolation. Ausserdem kann das Amt für Gesundheit für bestimmte Personen oder Kategorien von Personen auch künftig eine Kontaktquarantäne vorsehen, wenn dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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