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Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG) verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. März 2021 den Vernehmlassungbericht betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG) verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, geändert durch die Richtlinie (EU) 2016/2370, und die damit in Verbindung stehenden EU-Rechtsakte sowie des sog. "vierten Eisenbahnpakets". Dieses besteht aus den Richtlinien (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnwesens der Europäischen Union sowie (EU) 2016/798 über die Eisenbahnsicherheit. Zur Umsetzung dieser EU-Rechtsakte ist eine Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG) erforderlich.

Die Richtlinie 2012/34/EU bezweckt insbesondere die Verbesserung der Qualität durch Ankurbelung des Wettbewerbs, die Stärkung der Marktaufsicht sowie die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen in den Eisenbahnsektor. Die Richtlinie gestattet grössere Transparenz in Bezug auf die Bedingungen des Zugangs zum Schienenverkehrsmarkt und sorgt für eine Verbesserung des Zugangs von Betreibern zu schienenverkehrsbezogenen Serviceeinrichtungen wie z.B. Bahnhöfen. Mit der Richtlinie (EU) 2016/2370 wurde die Richtlinie 2012/34/EU im Hinblick auf die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur geändert.

In der Richtlinie (EU) 2016/797 werden die Bedingungen festgelegt, welche für die Verwirklichung der Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (EU) sowie den EWR-Staaten erfüllt sein müssen, um ein optimales Mass an technischer Harmonisierung zu erreichen. Damit sollen die Eisenbahnverkehrsdienste innerhalb der EU und im EWR erleichtert, verbessert und entwickelt werden sowie zur Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums beigetragen werden. Zweck der Richtlinie (EU) 2016/798 ist insbesondere die Entwicklung und Verbesserung der Sicherheit des Eisenbahnsystems der EU sowie der EWR-Staaten und ein besserer Marktzugang für Dienstleistungen auf dem Schienenweg durch die Harmonisierung der Regulierungsstruktur in den Mitgliedstaaten, die Bestimmung der Zuständigkeiten der einzelnen Akteure des Eisenbahnsystems der EU, die Entwicklung gemeinsamer Sicherheitsziele und -methoden sowie die Festlegung der Grundsätze für die Erteilung, Erneuerung, Änderung und Einschränkung oder Widerruf von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. Juni 2021.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47

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