Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Ministerium für Gesellschaft aktualisiert Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen

Vaduz (ots)

In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen. Des Weiteren besteht unter Umständen die Pflicht, eine Nicht- und/oder Betriebsunfallversicherung abzuschliessen, die Hälfte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ("Krankenkassenprämie") zu vergüten sowie eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Hierbei gelten verschiedene Voraussetzungen. So müssen beispielsweise die AHV-Beiträge nur bis 65 Jahre gezahlt werden, eine Nichtbetriebsunfallversicherung ist erst ab 8 Stunden Arbeitsleistung pro Woche zwingend abzuschliessen, Pensionskassenbeiträge müssen erst ab CHF 13'920 Jahreseinkommen bezahlt werden usw. Zudem sind mehrere Behörden bzw. Stellen involviert, was für den Bürger einen hohen Aufwand verursacht.

Wer eine Reinigungsfachkraft oder eine Hilfe für Gartenarbeiten im Teilzeitpensum angestellt hat, weiss, dass die korrekte Abrechnung der Sozial- und Steuerabgaben nicht ganz einfach ist. Insbesondere bei der Anstellung von nur sehr kleinen Pensen, wie beispielsweise einer Reinigungskraft, die nur einen Tag in der Woche beschäftigt wird, erscheint der Aufwand für eine korrekte Abrechnung sehr hoch und kompliziert.

Merkblatt soll Abhilfe schaffen

Das Ministerium für Gesellschaft hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bereits in den Vorjahren einen Leitfaden betreffend die Lohnabrechnung bei Teilzeitarbeit und/oder bei gelegentlichen Erwerbstätigkeiten sowie eine entsprechende Kurzzusammenfassung ausgearbeitet. Künftig wird nur noch eine Kurzversion bzw. ein Merkblatt veröffentlicht. Das für das Jahr 2021 aktualisierte Merkblatt ist nun auf der Homepage des Ministeriums unter

http://www.regierung.li/leitfaden-lohnabrechnung

verfügbar. Dieses Merkblatt wird jährlich überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden, sodass dem Bürger stets eine aktuelle Version zur Verfügung steht.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 01.12.2020 – 14:37

    Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften

    Vaduz (ots) - In der Schweiz treten am 1. Januar 2021 diverse Änderungen der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften in Kraft. Aufgrund der engen rechtlichen und administrativen Verflechtung im Bereich des Strassenverkehrsrechts hat die Regierung an ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2020 beschlossen, diese Änderungen auch ins liechtensteinische Recht zu übernehmen. Dazu wurde die Abänderung der ...

  • 01.12.2020 – 14:06

    Jagdprüfungskommission neu bestellt

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2020 die Jagdprüfungskommission für die Mandatsperiode 2020 bis 2024 neu bestellt. Neu nehmen Marco Frick und Christian Beck als Mitglieder Einsitz in der Kommission. Sie ersetzen die bisherigen Mitglieder Bertram Beck sowie Thomas Lenherr. Den Vorsitz für die kommende Mandatsperiode übernimmt weiterhin Alex Ospelt. Ebenfalls in der Kommission tätig ...

  • 01.12.2020 – 12:37

    COVID-19: Situationsbericht vom 1. Dezember 2020

    Vaduz (ots) - Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 1'286 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden 16 zusätzliche Fälle gemeldet. Der Schnitt der letzten sieben Tage liegt damit bei gut 18 Fällen pro Tag und in den letzten 14 Tagen sind gut 700 Personen hochgerechnet auf 100'000 Einwohner erkrankt. Bislang traten 16 Todesfälle im ...