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Stellungnahme zur Abänderung des Sorgfaltspfichtgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Juli 2020 die Stellungnahme an den Landtag betreffend den, zur Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen, Fragen verabschiedet. Damit soll in erster Linie die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 (sogenannte 5. Geldwäscherei-Richtlinie), welche die Richtlinie (EU) 2015/849 (sogenannte 4. Geldwäscherei-Richtlinie) aktualisiert, erfolgen. Diese hat das Ziel, die Finanzierung krimineller Aktivitäten durch das Finanzsystem zu verhindern und die Transparenzvorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei zu verschärfen.

Durch die 5. Geldwäscherei-Richtlinie wird insbesondere der Anwendungsbereich der Anti-Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften erweitert. Künftig sollen bestimmte Immobilienmakler sowie bestimmte Dienstleister im Zusammenhang mit Kunstwerken in den Anwendungsbereich fallen. Ebenfalls sollen bestimmte Verwahrer und Vermieter zur Werteaufbewahrung von den Sorgfaltspflichten umfasst werden.

Die Stellungnahme beantwortet die anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.

Grundsätzliche Fragen bezogen sich auf die Klärung der Frage, ob es sich bei der Umsetzung um einer Vorabumsetzung handelt und auf die Begründung der Umstellung von Datenabrufsystem auf zentrales Kontenregister gem. Art. 32a der 5. Geldwäschereirichtlinie (EU 2018/843). Ferner wurde neu das Amt für Justiz registerbetreibende Behörde für das zentrale Kontenregister bestimmt.

Neben legistischen Anpassungen und der Beantwortung von Einzelfragen macht die Regierung in der Stellungnahme genauere Ausführungen zum Umgang mit Staaten mit strategischen Mängeln.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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