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ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und weiterer Gesetze (5. Geldwäscherei-Richtlinie)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 26. November 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und weiterer Gesetze (Umsetzung der 5. Geldwäscherei-Richtlinie) verabschiedet.

Die Richtlinie (EU) 2018/843 (sogenannte 5. Geldwäscherei-Richtlinie) aktualisiert die Richtlinie (EU) 2015/849 (sogenannte 4. Geldwäscherei-Richtlinie) mit dem Ziel, die Finanzierung krimineller Aktivitäten durch das Finanzsystem zu verhindern und die Transparenzvorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei zu verschärfen.

Die Gesetzesvorlage dient insbesondere der Umsetzung der in der 5. Geldwäscherei-Richtlinie vorgesehenen Erweiterung des Anwendungsbereiches um folgende Sorgfaltspflichtige: Immobilienmakler, die Immobilien vermieten, in Bezug auf Transaktionen, bei denen sich die monatliche Miete auf 10 000 Franken oder mehr beläuft; und Dienstleister im Zusammenhang mit Kunstwerken bei Transaktionen von 10 000 Franken oder mehr. Die Gesetzesvorlage präzisiert ferner, wann und welche Massnahmen bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Hochrisiko-Drittländern anzuwenden sind.

Durch die Schaffung eines elektronischen Datenabrufsystems soll der nationalen zentralen Meldestelle für Geldwäscherei (Stabsstelle Financial Intelligence Unit) und den zuständigen Behörden ein zeitnaher Zugriff auf Informationen über die Identität der Inhaber von Bank- und Zahlungskonten und Bank-Schliessfächer sowie der Identität der bevollmächtigten Inhaber und der wirtschaftlich berechtigten Personen ermöglicht werden. Des Weiteren sieht die Gesetzesvorlage vor, die Zusammenarbeit zwischen den für die Geldwäschereibekämpfung zuständigen Behörden zu verstärken.

Die in der 5. Geldwäscherei-Richtlinie vorgesehenen Regelungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen wurden bereits im Rahmen der Einführung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) adressiert. In der gegenständlichen Vorlage sollen damit verbundene Vorgaben der FATF im Zusammenhang mit VT-Dienstleistern und sogenannten "virtual asset transfers" umgesetzt werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. Februar 2020.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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