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ikr: Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 den Bericht "Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie" verabschiedet. Liechtenstein kann vor allem im qualitativen Gewässerschutz gute Erfolge verzeichnen. Die grossen Investitionen von Land und Gemeinden in das Leitungssystem und die Abwasserreinigung der letzten Jahrzehnte zeigen ihre Wirkung. Als positiv ist auch die Situation des Grundwassers zu beurteilen. Defizite bestehen jedoch bei den Fliessgewässern im Talraum. Die grösstenteils begradigten Bäche und der Alpenrhein sind infolge der fehlenden Strukturen für Fische und Kleinorganismen als Lebensraum wenig geeignet.

Umsetzungsphasen der Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt die Europäische Union seit dem Jahr 2000 einen Ordnungsrahmen für einen koordinierten Schutz und eine koordinierte Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers vor. 2007 wurde die WRRL in das EWR-Abkommen übernommen und 2011 mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes in nationales Recht umgesetzt.

Im Jahre 2015 erarbeitete das Amt für Umwelt eine Bestandsaufnahme und ein Überwachungsprogramm. Darauf basierend hat die Regierung einen Bewirtschaftungsplan und ein Massnahmenprogramm erstellt und im Juli 2017 in eine öffentliche Konsultation geschickt. Die eingegangen Stellungnahmen wurden geprüft und soweit möglich in den Bericht eingearbeitet.

Zustandsbewertung und Massnahmen

Im Bewirtschaftungsplan werden die relevanten Gewässer beschrieben und die verschiedenen Nutzungen und Belastungen, die darauf einwirken, dargestellt und analysiert. Des Weiteren wurde der natürliche Referenzzustand der einzelnen Gewässer ermittelt. Dieser Referenzzustand ist eine wichtige Grundlage für die Bewertung des Zustands der Gewässer. Im Massnahmenprogramm werden die entsprechenden Massnahmen zur Behebung der festgestellten Defizite bzw. zur weiterführenden Ursachenforschung definiert, die für die Erreichung und Erhaltung der Umweltziele notwendig sind. Das Massnahmenprogramm stellt die grossen Stellschrauben dar und dient als Arbeitsgrundlage und Arbeitsprogramm. Die Konkretisierung und Umsetzung der Massnahmen erfolgt gemeinsam mit den betroffenen Akteuren. Die Erreichung der Umweltziele ist anhand der Massnahmen fortlaufend zu überprüfen.

Der Bericht ist digital verfügbar und kann auf der Homepage des Amtes für Umwelt unter der Rubrik Wasserrahmenrichtlinie heruntergeladen werden: www.au.llv.li.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Amt für Umwelt, Andreas Gstöhl
T +423 236 61 86

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