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ikr: Verbesserung der Sicherheit von Zahlungen und Stärkung der Rechte der Kunden von Zahlungsdienstleistern - Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zu "PSD 2"

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 29. Januar 2019 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend den Erlass eines Zahlungsdienstegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vorlage soll im März in erster Lesung im Landtag behandelt werden. Der Erlass des Zahlungsdienstegesetzes und die Abänderung zahlreicher Nebengesetze dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt ("PSD 2").

Die PSD 2 steht unter dem Aspekt, die Sicherheit von Zahlungen zu verbessern und die Rechte der Kunden von Zahlungsdienstleistern zu stärken. Hierzu werden sowohl der Anwendungsbereich erweitert und Ausnahmen dezidierter definiert als auch die Anforderungen an die Bewilligung von Zahlungsinstituten geschärft.

Zum anderen soll die PSD 2 einen einheitlichen Rechtsrahmen im EU-Binnenmarkt für Internet- und mobile Zahlungen schaffen. Ziel der Richtlinie bzw. dieses Gesetzes ist es zum einen, Innovationen im Zahlungsverkehr zu fördern und die Rahmenbedingungen dem technischen Fortschritt auf diesem Gebiet anzupassen. Vor allem durch die Schaffung neuer und moderner Zahlungsdienste soll insbesondere die Effizienz im Zahlungsverkehr gesteigert werden.

Durch die Neuerungen der PSD 2 soll ein einheitliches level playing field auf europäischer Ebene für Zahlungsdienstleister entstehen, wodurch der Zahlungsverkehr effizienter und der Schutz der Konsumenten gestärkt werden soll.

Neben der Neugestaltung des ZDG sieht die Vorlage auch erforderliche Begleit-anpassungen im Bankengesetz, im E-Geldgesetz und im Finanzmarktgesetz vor.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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