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ikr: Vernehmlassungsbericht betreffend neuen Straftatbestand "Reisen für terroristische Zwecke" verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2018 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches verabschiedet.

In Österreich wurden mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2018 einzelne Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung ausgebaut und ein neuer Tatbestand des Reisens für terroristische Zwecke (§ 278g StGB) eingeführt. Ein Nachvollzug empfiehlt sich auch für Liechtenstein, da bekanntlich das österreichische Strafgesetzbuch dem liechtensteinischen Strafgesetzbuch als Rezeptionsvorlage dient.

Kern der vorgeschlagenen Abänderung ist die Strafbarkeit des Reisens in einen anderen Staat, mit dem Vorsatz, eine terroristische Straftat zu begehen oder zu deren Begehung beizutragen. Dabei handelt der Täter in der Absicht, zu den strafbaren Handlungen einer Vereinigung beizutragen, sich an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen, oder mit dem Ziel, eine Ausbildung für terroristische Zwecke durchzuführen oder zu absolvieren.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. November 2018.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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